Bundestagswahl 2025
Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung - am 23. Februar 2025 stattfinden. Informationen zu einer vorgezogenen Neuwahl entnehmen Sie bitte den Informationsseiten der Bundeswahlleiterin:
Wahl des 21. Deutschen Bundestages in Vorbereitung - Die Bundeswahlleiterin
Briefwahlunterlagen für eine mögliche Neuwahl
Sollte eine Neuwahl im Februar 2025 stattfinden, wird voraussichtlich Mitte Januar das Wählerverzeichnis aufgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt nutzen Sie bitte bevorzugt den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, den Online-Briefwahlantrag oder das Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Das Online-Formular wird zu gegebener Zeit im Internet zur Verfügung gestellt. Ihre Wahlbenachrichtigung wird Sie voraussichtlich ab Ende Januar erreichen.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Im Ausland lebende Deutsche sollen ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bitte schnellstmöglich versenden.
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link: https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber bei der Antragstellung unterscheidet, ob die antragstellende Person
a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist.
Bitte verwenden Sie
- bei der Fallkonstellation a) das Antragsformular „Anlage 2“. Eine Einreichung per E-Mail (wahlen@wesel.de) ist in diesem Fall möglich.
- bei der Fallkonstellation b) das Antragsformular „Anlage 2a“. Bitte fügen Sie zusätzlich auf gesondertem Blatt eine Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen bei. Da Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Antrag abgeben, ist die Einreichung nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Abgesehen von der aktuell unklaren Termin- und Fristenlage erhalten Sie nachfolgend grundlegende Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl.
Die nächste Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahlgebietseinteilung
Wahlsystem / Stimmabgabe
Wahlberechtigung
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