Wer am 9. Juni 2024 nicht persönlich in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wahlscheine können bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt.
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, füllen Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diesen zurück. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen mit Hilfe des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, zu beantragen. Sie können aber auch einfach und schnell unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen bis zum 5. Juni 2024 auf der städtischen Internetseite zur Verfügung steht.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel per E-Mail an wahlen@wesel.de, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Wesel und das Geburtsdatum enthalten.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich der Gemeindebehörde zu versichern. Eine entsprechende Versicherung sowie eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen.
Ab dem 2. Mai 2024 können Sie die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro der Stadt Wesel (Rathaus, Zimmer 115, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) beantragen und direkt durchführen bzw. Ihre Stimme abgeben. Bringen Sie dazu bitte einen Lichtbildausweis und nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Wesel eingegangen sein.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, nach einer Versicherung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Wahlbüro auf, denn wenn für Sie bereits ein Wahlschein ausgestellt wurde, können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.