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Landtagswahl

Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Im Ausland lebende Deutsche sind nicht wahlberechtigt.

Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

 

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