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Grundstücksteilung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde.(§7 BauO NRW 2018). Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften dieses Gesetzes, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. 

Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird auf Antrag von Beteiligten ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt. Dieses Zeugnis steht einer Genehmigung gleich. Eine Teilungsvermessung , d.h. die Teilung eines Grundstücks ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Aus einem Grundstück entstehen somit zwei oder mehrere neue Grundstücke.

Da der Lageplan von einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt werden muss, empfiehlt sich die Antragstellung über einen/r gleichgestellten Öffentlich bestellten Vermesser/in (ÖbVI).

Unterlagen

Bei Grundstücksteilungen sind folgende Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung vorzulegen (§17 BauPrüfVO NRW):

Antrag auf Grundstücksteilung/Ausstellung eines Negativzeugnisses

Amtlicher Lageplan im Maßstab von mindestens 1:500

Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstücks, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind. (§4 BauPrüfVO NRW)

Gebühren

Die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis sind gebührenpflichtig. Je gebildetes bebautes Grundstück beträgt die Gebühr für die Genehmigung mindestens 50,00 bis maximal 500,00 Euro. Die Gebühr für die Erteilung eines Negativzeugnisses beträgt 50,00 Euro.

Formulare

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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