Liegt Ihr Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, so benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Es wird lediglich geprüft, ob die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) gesichert ist, es keiner Abweichung nach § 69 bedarf und das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen nichts Gegenteiliges mitgeteilt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
Bei Baubeginn muss eine Kopie der Bauvorlagen an der Baustelle vorliegen.
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