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Genehmigungsfreistellung

Liegt Ihr Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, so benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Es wird lediglich geprüft, ob die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB) gesichert ist, es keiner Abweichung nach § 69 bedarf und das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen nichts Gegenteiliges mitgeteilt, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

Bei Baubeginn muss eine Kopie der Bauvorlagen an der Baustelle vorliegen. 

Unterlagen

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Maßstab 1:100))
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Lageplan im Maßstab 1:500

Die Bauvorlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Gebühren

In der Regel fallen keine Gebühren für die Bearbeitung der Genehmigungsfreistellung an.

Allerdings können für die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass Sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat, Gebühren anfallen.

 

Hinweise

Vor Antragstellung wird empfohlen sich mit der zuständigen Sachbearbeitung der Bauaufsicht der Stadt Wesel beraten zu lassen. 

Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen der Stadt Wesel

Formulare

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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