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Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Manche Bauvorhaben sind verfahrensfrei, das bedeutet, dass ein Bauherr ohne Baugenehmigung bauen kann und auch keine Genehmigungsfreistellung für sein Bauvorhaben benötigt. Dennoch kann es erforderlich sein, dass für ihr Bauvorhaben eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung, entgegen den Festlegungen und/oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Gestaltungssatzung (örtlichen Bauvorschriften, zu beantragen ist. Dieses ist schriftlich entsprechend zu begründen. Mit der Bauausführung dürfen Sie erst beginnen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

Ihnen wird empfohlen, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den/die für ihr Vorhaben zuständige(n) Sachbearbeiter/in, dessen/deren Name Sie mithilfe der "Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen" erfahren.

Unterlagen

Antragsvordruck inclusive alle für Ihr Bauvorhaben relevanten Bauvorlagen (gemäß BauPrüfVO).

Gebühren

Die Bearbeitung Ihres Antrages ist stets gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Art und dem (Prüf-) Umfang des Bauvorhabens.

Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen

Formulare

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ

können Sie das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

 

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