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Bauvorbescheid beantragen

Mit Hilfe eines Antrags auf Vorbescheid können einzelne Fragen planungs- oder bauordnungsrechtlicher Natur zu Ihrem Bauvorhaben in einem schriftlichen Bescheid gestellt werden.

Ein Antrag auf Vorbescheid ist immer dann angebracht, wenn Unklarheiten zur Bebaubarkeit von Grundstücken nach geltendem Bauplanungsrecht auszuräumen sind. Ein Antrag auf Vorbescheid empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Dinge handelt, an denen das Bauprojekt scheitern könnte. Da nicht alle für einen Bauantrag benötigte Unterlagen erforderlich sind, wird der finanzielle Aufwand hier gering bleiben.

Entspricht der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid hat er seinen vollen Zweck erfüllt.

benötigte Unterlagen

Die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) regelt die benötigten Unterlagen, auch Bauvorlagen genannt:

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Baubeschreibung sowie bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, alle im Maßstab 1:100)
  • Flurkarte, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis der Gebäudeklasse

Bei der Prüfung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit möglicherweise ebenfalls erforderlich:

  • (Amtlicher) Lageplan Maßstab mindestens 1:500, je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe der Anlagen
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
  • Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude außer Polizei und Justiz
  • Stellplatznachweis
  • ....

Formen der Antragstellung

Schriftlicher Antrag per Formular

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Je umfangreicher die zu prüfenden Einzelfragen, desto höher die Gebühr.

Bearbeitungszeit

Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage prüft die Bauaufsichtsbehörde diese auf Vollständigkeit. Ist die Zustimmung weiterer Behörden notwendig, müssen sich diese innerhalb von zwei Monaten äußern.

Hinweise

Die Gültigkeit eines Antrags auf Vorbescheid beträgt zunächst drei Jahre, danach verliert er seine Bindungswirkung. Er kann auf Antrag aber um ein Jahr verlängert werden.

Wir empfehlen Ihnen sich vor Antragstellung von einem/r unserer Sachbearbeiter/innen beraten zu lassen. Eine Liste der Zuständigkeiten steht Ihnen im unteren Teil der Seite im Bereich der Kontaktinformationen zur Verfügung.

Formulare

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

 

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

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