Ratsbeschluss vom 04.05.2021
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Rat der Stadt
- § 2 Bürgermeisterin
- Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr
- Ausschuss für Gebäude und Digitalisierung
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
- Betriebsausschuss
- Haupt- und Finanzausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schul- und Sportausschuss
- Sozialausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Grundstücksangelegenheiten
- Gutachterausschuss
- Umlegungsausschuss
§ 1 Rat der Stadt
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder der Bürgermeisterin die Entscheidung übertragen ist.
Das Rückholrecht des Rates gem.GO NRW bleibt unberührt.
§ 2 Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin entscheidet in den Angelegenheiten, die ihr durch Gesetz und durch Hauptsatzung übertragen werden; im übrigen entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheiten nach GO NRW in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr | Ausschuss |
2. | Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
3. | Satzungen und sonstiges Ortsrecht | Rat |
4. | Grundsatzentscheidungen zur Verkehrssicherung | Rat |
5. | Anordnung von Verkehrszeichen mit grundsätzlicher Bedeutung | Ausschuss |
6. | Begutachtung spezieller Verkehrsfragen | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Gebäude und Digitalisierung
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Gebäude und Digitalisierung | Ausschuss |
2. | Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Verwaltung | Rat *) |
3. | Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten | Rat |
4. | Festsetzung der Vorentwurfsplanung für städt. Hochbaumaßnahmen und Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe. | Ausschuss |
5. | Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 - 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten | Ausschuss |
6. | Unterrichtung über die unter Ziff.3 und 5 getätigten Geschäfte von 30.000 bis 50.000 Euro. | Ausschuss |
7. | Wirtschaftsführung und Ausstattung verpachteter Gastronomiebetriebe | Ausschuss |
8. | Miet- und Pachtverträge bebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 60.000 Euro. | Ausschuss |
9. | Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 20.000 bis 60.000 Euro. | Ausschuss |
10. | Angelegenheiten der Verwaltungsdigitalisierung | Rat |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
2. | Beratung der Schwerpunkte der Stadtentwicklung sowie Aufstellung und Fortschreibung von Stadtentwicklungskonzepten sowie Teilkonzepten der Stadtentwicklung | Rat |
3. | Grundzüge der örtlichen Planung einschl. Rahmenplanung für Verkehr | Rat |
4. | Stellungnahme zu Landesentwicklungsplan, Regionalplan und Landschaftsplan | Rat |
5. | Stellungnahme zu Planungen der Nachbarkommunen sowie sonstigen Fachplanungen grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Wesel | Rat |
6. | Neuaufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes | Rat |
7. | Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung von Satzungen nach dem BauGB und der BauO NRW in Verbindung mit der GO NRW (Ausnahme Abgabensatzungen) | Rat |
8. | Räumliche Festlegung von Sanierungs- und Entwicklungsgebieten gem. BauGB und den geltenden Richtlinien des Landes einschließlich Auswahl von Sanierungs- und Entwicklungsträgern | Rat |
9. | Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen einschließlich städtebaulicher Verträge | Rat |
10. | Widmung, Umstufung und Einziehung von Verkehrsflächen | Rat |
11. | Anordnung von Umlegungen gem. BauGB | Rat |
12. | Maßnahmen zur Rohstoffgewinnung und Deponierung von Fremdstoffen sowie bedeutende Planungen anderer Baulast-, Ent- und Versorgungsträger | Rat |
13. | Satzungen für Denkmalbereiche | Rat |
14. | Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 5.000 Euro | Rat |
15. | Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 50.000 Euro | Rat |
16. | Städtebauliche Wettbewerbe, Gutachten | Ausschuss |
17. | Festsetzung der Ausführungsplanung für städt. Straßenbaumaßnahmen (Baubeschluss), die nicht Unterhaltungsmaßnahmen | Ausschuss |
18. | Widmung, Umstufung und Einziehung von Verkehrsflächen | Rat |
19. | Vorentwurfsplanung von verkehrswichtigen Straßen | Ausschuss |
20. | Straßen- und Wegekonzept der Stadt gemäß Kommunalabgabengesetz | Rat |
21. | Benennung von Straßen, Brücken und dergleichen | Ausschuss |
22. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Stadtentwicklungsausschusses | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Grundsatzfragen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit (außer Grundsatzentscheidungen zur städtischen Abfallentsorgung) | Rat |
2. | Grundsatzfragen zur Energiewende, insbesondere zur Förderung erneuerbare Energien sowie zur Klimaneutralität | Rat |
3. | Förderrichtlinien für Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung | Rat |
4. | Verwendung von Fördermitteln für Maßnahmen des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro | Ausschuss |
5. | Grundsatzfragen und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Freiflächenentwicklung | Rat |
6. | Grün- und Freiraumkonzepte und Ermächtigungen des ASG zur Vergabe oberhalb von 30.000 Euro | Rat |
7. | Grundsatzfragen der Mobilität einschließlich des ÖPNV, des Fußgänger- und Radverkehrs | Rat |
8. | Strategische Konzepte zur Mobilität | Rat |
9. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Betriebsausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Betriebspolitische Grundsatzfragen des ASG | Rat |
2. | Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl. Stellenübersicht | Rat |
3. | Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinnes oder Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses | Rat |
4. | Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt | Rat |
5. | Erwerb und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen | Rat |
6. | Ausweitung/Veränderung der Geschäftsfelder des ASG | Rat |
7. | Bestellung des Betriebsleiters und seines Stellvertreters | Rat |
8. | Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 50.000 Euro | Rat |
9. | Festsetzung der allgemeinen Lieferbedingungen | Ausschuss |
10. | Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigBetrVO und zu Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben gem. § 16 Abs.5 EigBetrVO sofern si e im Einzelfall 50.000 Euro überschreiten. Werden Mehrausgaben durch zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich dieser Betrag entsprechend. | Ausschuss |
11. | Entscheidung über den der GPA vorzuschlagenden Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) | Ausschuss |
12. | Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes an den Rat | Ausschuss |
13. | Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige | Ausschuss |
14. | Die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro, soweit es sich nicht um die Durchführung der Geschäfte der laufenden Verwaltung | Ausschuss |
15. | Erlass von Forderungen des < abbr>ASG von mehr als 5.000 Euro | Ausschuss |
16. | Behandlung von Anregungen und Beschwerden i. S. v.§ 24 GO, soweit sie den ASG betreffen | Ausschuss |
17. | Festlegung des jährlichen Straßenunterhaltungsprogramms | Ausschuss |
18. | Entlastung der Betriebsleitung | Ausschuss |
19. | Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 25.000 Euro | Ausschuss |
Haupt- und Finanzausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses | Ausschuss |
2. | Alle Angelegenheiten, die dem Rat gesetzlich oder durch Satzung vorbehalten sind, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist oder der Rat direkt entscheidet Ausnahme: unmittelbar für den Rat bestimmte Informationen | Rat *) |
3. | Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltspläne einschl. Anlagen (Stellenplan u. a.) im Sinne der §§1 und 2 KomHVO sowie Entwurfsberatung; beim Nachtragshaushaltsplan unmittelbare Entwurfsberatung | Rat |
4. | Erlass von Steuersatzungen | Rat |
5. | Erlass von Gebühren-, Beitrags- und sonstigen Satzungen, sofern kein Fachausschuss zuständig ist | Rat |
6. | Urkunden/Satzungen der Stiftungen | Rat |
7. | Grundsätzliche Fragen der Verwaltungsstruktur | Rat |
8. | Grundsatzfragen städt. Paten- und Freundschaftsverhältnisse | Rat |
9. | Bewilligung städt. Darlehn über 50.000 Euro | Rat |
10. | Erwerb, Veräußerung, Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen ab 100.000 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist | Rat |
11. | Klageerhebung bei einem Streitwert über 100.000 Euro. Vergleiche nach Rechtshängigkeit bei einem nachgegebenen Betrag von mehr als 100.000 Euro | Rat |
12. | Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben | Rat |
13. | Wahlordnung für den Integrationsrat und den Integrationsausschuss | Rat |
14. | Erlass städtischer Forderungen über 25.000 Euro | Rat |
15. | Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 50.000 Euro | Rat |
16. | Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW | Ausschuss |
17. | Angelegenheiten, die dem Haupt- und Finanzausschuss durch Gesetz oder Satzung übertragen sind | Ausschuss |
18. | Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses | Ausschuss |
19. | Bewilligung städt. Darlehn bis 50.000 Euro | Ausschuss |
20. | Erlass städt. Forderungen ab 5.000 Euro bis 25.000 Euro | Ausschuss |
21. | Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen von 50.000 Euro bis 100.000 Euro, Schenkungen ab 1.500 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist. | Ausschuss |
22. | Klageerhebung bei einem Streitwert von 50.000 Euro, bis 100.000 Euro bei Vergleichen nach Rechtshängigkeit, wenn der nachgegebene Betrag 50.000 Euro bzw. wenn bei einem Streitwert von mehr als 500.000 Euro der nachgegebene Betrag 10 % des Streitwertes übersteigt, jedoch nicht mehr als ein nachgegebener Betrag von 100.000 Euro | Ausschuss |
23. | Bewilligung von Zuschüssen, Zuwendungen und Beihilfen im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 100.000 Euro, soweit kein anderer Ausschuss zuständig ist | Ausschuss |
24. | Genehmigung von Dienstreisen (Inland und Ausland) der Ausschüsse des Rates sowie von Rats- und Ausschussmitgliedern, soweit diese länger als drei Tage dauern | Ausschuss |
25. | Erwerb und Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Organisationen, sofern der Jahresbeitrag 1.000 Euro und mehr beträgt und sofern kein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist. | Ausschuss |
26. | Aufstellung von Grundsätzen für die Gewährung von Ehrengaben, Ehrenpreisen und Jubiläumsgaben | Ausschuss |
27. | Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 25.000 Euro | Ausschuss |
28. | Jährlicher Bericht der Verwaltung über die abgeschlossenen Sponsoringverträge und die eingegangenen Sponsoring- und Spendenbeträge | Ausschuss |
Jugendhilfeausschuss
Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses bestimmen sich nach § 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesel vom 16.12.2020 in der jeweils geltenden Fassung.
Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Kultur und Stadtmarketing | Ausschuss |
2. | Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
3. | Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Tarifgestaltung Bühnenhaus | Rat |
4. | Stellungnahmen zur Planung von Einrichtungen des Kulturwesens | Rat |
5. | Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist | Rat |
6. | Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von mehr als 50.000 Euro | Rat |
7. | Grundsatzfragen städtischer Kulturpolitik: städt. Bühnenhaus, Musik- und Kunstschule, Archiv, Bücherei, Museum, Stadtwerbung und Touristik | Ausschuss |
8. | Berichterstattung in Angelegenheiten der WeselMarketing GmbH (Stadtmarketing, Touristik und Veranstaltungen) | Ausschuss |
9. | Kenntnisnahme des Spielplans des Bühnenhauses | Ausschuss |
10. | Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von 15.000-50.000 Euro | Ausschuss |
11. | Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von 15.000 bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist. | Ausschuss |
12. | Errichtung von Kunstwerken und Denkmälern im öffentlichen Raum | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW | Ausschuss |
2. | Prüfung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (6) GO NRW | Ausschuss |
3. | Entlastung des Bürgermeisters | Rat |
4. | Festlegung des Beratungsergebnisses und Unterrichtung des Rates über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zu überörtlichen Prüfungen gemäß § 105 (5) GO NRW | Ausschuss |
5. | Zustimmung zur Beauftragung von Dritten, wenn sich das Rechnungsprüfungsamt solcher als Prüfer bedienen will, gemäß § 103 (5) GO NRW | Ausschuss |
6. | Erteilung von Aufträgen an das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner und der vom Rat übertragenen Aufgaben | Ausschuss |
Schul- und Sportausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Schul- und Sportausschusses | Ausschuss |
2. | Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
3. | Schulentwicklungsplanung | Rat |
4. | Errichtung, Auflösung, Verlegung und Festlegung von Schulen und schulischen Einrichtungen | Rat |
5. | Benutzungsentgelte für Sportstätten | Rat |
6. | Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist | Rat |
7. | Grundsatzfragen städtischer Schul- und Sportpolitik sowie schulorganisatorischen Maßnahmen | Ausschuss |
8. | Schulbaumaßnahmen | Ausschuss |
9. | Bezeichnung von Schulen | Ausschuss |
10. | Grundsatzfragen der Schulausstattungen | Ausschuss |
11. | Einführung / Auflösung freiwilliger Unterrichtsangebote (Silentien, Ganztagsform, Integration) | Ausschuss |
12. | Bedarfsplanung für Gebäude von Sportstätten | Ausschuss |
13. | Beschluss über die Ausführungsplanung zum Sportstättenbau (ohne Gebäude) und Ermächtigung des ASG zur Vergabe | Ausschuss |
14. | Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Sozialausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Sozialausschusses | Ausschuss |
2. | Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
3. | Grundsatzfragen der Aufgaben Soziales, Arbeit, Senioren, wirtschaftliche Hilfen und Fachstelle Wohnen | Rat |
4. | Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist | Rat |
5. | Grundsatzfragen der freiwilligen Sozialarbeit | Ausschuss |
6. | Stellungnahme zu Planungen von sozialen Einrichtungen | Ausschuss |
7. | Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist | Ausschuss |
8. | Genehmigung von Zuschüssen bis 30.000 Euro, die die Verwaltung abschlagsweise zwischen zwei Sitzungsterminen zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Arbeit des Zuwendungsnehmers geleistet hat, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist. | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Wahlausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Aufgaben gem. § 2 KWahlO und § 6 der WahlO für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss | Ausschuss |
Wahlprüfungsausschuss
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Vorprüfung der Einsprüche und Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 KWahlG und § 6 der WahlOfür dieWahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss | Rat |
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Grundstücksangelegenheiten
Ziffer | Sachverhalt | Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch |
---|---|---|
1. | Beratung des Fachbereichsteil Budgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen | Rat *) |
2. | Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten | Rat |
3. | Einleitung von Enteignungsverfahren | Rat |
4. | Jährliche Unterrichtung über Wirtschaftsentwicklung im Stadtgebiet | Ausschuss |
5. | Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 bis 100.000 Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten | Ausschuss |
6. | Unterrichtung über die unter Ziff. 6 getätigten Geschäfte von 30.000 Euro bis 50. 000 Euro. | Ausschuss |
7. | Miet- und Pachtverträge unbebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 50.000 Euro. | Ausschuss |
8. | Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 30.000 Euro bis 50.000 Euro | Ausschuss |
9. | Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates | Ausschuss |
*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
Nachrichtlich
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes und handelt als weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Er bedient sich einer Geschäftsstelle, die bei der Stadt Wesel eingerichtet ist. Die Geschäftsstelle erfüllt ihre Aufgaben allein auf Weisung des Gutachterausschusses und seines Vorsitzenden.
Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 192 ff) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - GAVO geregelt. Die Verfahren der Wertermittlung sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV geregelt.
Nachrichtlich
Umlegungsausschuss
Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Umlegungsausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 45 ff) und die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches geregelt.