Inhalt

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Wesel

Ratsbeschluss vom 04.05.2021

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Rat der Stadt

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder der Bürgermeisterin die Entscheidung übertragen ist.

Das Rückholrecht des Rates gem.GO NRW bleibt unberührt.

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§ 2 Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin entscheidet in den Angelegenheiten, die ihr durch Gesetz und durch Hauptsatzung übertragen werden; im übrigen entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheiten nach GO NRW in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch       
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für  Bürgerdienste, Sicherheit und VerkehrAusschuss
2.Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen    Rat *)
3.Satzungen und sonstiges OrtsrechtRat
4.Grundsatzentscheidungen zur VerkehrssicherungRat
5.Anordnung von Verkehrszeichen mit grundsätzlicher BedeutungAusschuss
6.Begutachtung spezieller VerkehrsfragenAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Gebäude und Digitalisierung

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Gebäude und DigitalisierungAusschuss
2.Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der VerwaltungRat *)
3.Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten  Rat
4.Festsetzung der Vorentwurfsplanung für städt. Hochbaumaßnahmen und Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe.Ausschuss
5.Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 - 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von ErbbaurechtenAusschuss
6.Unterrichtung über die unter Ziff.3 und 5 getätigten Geschäfte von 30.000 bis 50.000 Euro.Ausschuss
7.Wirtschaftsführung und Ausstattung verpachteter GastronomiebetriebeAusschuss
8.Miet- und Pachtverträge bebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 60.000 Euro.Ausschuss
9.Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 20.000 bis 60.000 Euro.Ausschuss
10.Angelegenheiten der VerwaltungsdigitalisierungRat

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Stadtentwicklung 

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der FraktionenRat *)
2.Beratung der Schwerpunkte der Stadtentwicklung sowie Aufstellung und Fortschreibung von Stadtentwicklungskonzepten sowie Teilkonzepten der StadtentwicklungRat
3.Grundzüge der örtlichen Planung einschl. Rahmenplanung für VerkehrRat
4.Stellungnahme zu Landesentwicklungsplan, Regionalplan und LandschaftsplanRat
5.Stellungnahme zu Planungen der Nachbarkommunen sowie sonstigen Fachplanungen grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt WeselRat
6.Neuaufstellung und Änderung des FlächennutzungsplanesRat
7.Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung von Satzungen nach dem BauGB und der BauO NRW in Verbindung mit der GO NRW (Ausnahme Abgabensatzungen)Rat
8.Räumliche Festlegung von Sanierungs- und Entwicklungsgebieten gem. BauGB und den geltenden Richtlinien des Landes einschließlich Auswahl von Sanierungs- und EntwicklungsträgernRat
9.Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen einschließlich städtebaulicher VerträgeRat
10.Widmung, Umstufung und Einziehung von VerkehrsflächenRat
11.Anordnung von Umlegungen gem. BauGBRat
12.Maßnahmen zur Rohstoffgewinnung und Deponierung von Fremdstoffen sowie bedeutende Planungen anderer Baulast-, Ent- und VersorgungsträgerRat
13.Satzungen für DenkmalbereicheRat
14.Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 5.000 EuroRat
15.Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 50.000 EuroRat
16.Städtebauliche Wettbewerbe, GutachtenAusschuss
17.Festsetzung der Ausführungsplanung für städt. Straßenbaumaßnahmen (Baubeschluss), die nicht Unterhaltungsmaßnahmen Ausschuss
18.Widmung, Umstufung und Einziehung von VerkehrsflächenRat
19.Vorentwurfsplanung von verkehrswichtigen StraßenAusschuss
20.Straßen- und Wegekonzept der Stadt gemäß KommunalabgabengesetzRat
21.Benennung von Straßen, Brücken und dergleichenAusschuss
22.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des StadtentwicklungsausschussesAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch       
1.Grundsatzfragen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit (außer Grundsatzentscheidungen zur städtischen Abfallentsorgung)Rat
2.Grundsatzfragen zur Energiewende, insbesondere zur Förderung erneuerbare Energien sowie zur KlimaneutralitätRat
3.Förderrichtlinien für Maßnahmen zum Klimaschutz und KlimafolgenanpassungRat
4.Verwendung von Fördermitteln für Maßnahmen des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 EuroAusschuss
5.Grundsatzfragen und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie FreiflächenentwicklungRat
6.Grün- und Freiraumkonzepte und Ermächtigungen des ASG zur Vergabe oberhalb von 30.000 EuroRat
7.Grundsatzfragen der Mobilität einschließlich des ÖPNV, des Fußgänger- und RadverkehrsRat
8.Strategische Konzepte zur MobilitätRat
9.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und MobilitätAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Betriebsausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Betriebspolitische Grundsatzfragen des ASGRat
2.Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl. StellenübersichtRat
3.Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinnes oder Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des BetriebsausschussesRat
4.Rückzahlung von Eigenkapital an die StadtRat
5.Erwerb und Veräußerung von unbeweglichem VermögenRat
6.Ausweitung/Veränderung der Geschäftsfelder des ASGRat
7.Bestellung des Betriebsleiters und seines StellvertretersRat
8.Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 50.000 EuroRat
9.Festsetzung der allgemeinen LieferbedingungenAusschuss
10.Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigBetrVO und zu Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben gem. § 16 Abs.EigBetrVO sofern si e im Einzelfall 50.000 Euro überschreiten. Werden Mehrausgaben durch zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich dieser Betrag entsprechend.Ausschuss
11.Entscheidung über den der GPA vorzuschlagenden Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)Ausschuss
12.Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes an den RatAusschuss
13.Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen BetriebszweigeAusschuss
14.Die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro, soweit es sich nicht um die Durchführung der Geschäfte der laufenden VerwaltungAusschuss
15.Erlass von Forderungen des < abbr>ASG von mehr als  5.000 EuroAusschuss
16.Behandlung von Anregungen und Beschwerden i. S. v.§ 24 GO, soweit sie den ASG betreffenAusschuss
17.Festlegung des jährlichen StraßenunterhaltungsprogrammsAusschuss
18.Entlastung der BetriebsleitungAusschuss
19.Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 25.000 EuroAusschuss

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Haupt- und Finanzausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Haupt- und FinanzausschussesAusschuss
2.Alle Angelegenheiten, die dem Rat gesetzlich oder durch Satzung vorbehalten sind, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist oder der Rat direkt entscheidet
Ausnahme: unmittelbar für den Rat bestimmte Informationen
Rat *)
3.Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltspläne einschl. Anlagen (Stellenplan u. a.) im Sinne der §§1 und 2 KomHVO sowie Entwurfsberatung; beim Nachtragshaushaltsplan unmittelbare EntwurfsberatungRat
4.Erlass von SteuersatzungenRat
5.Erlass von Gebühren-, Beitrags- und sonstigen Satzungen, sofern kein Fachausschuss zuständig istRat
6.Urkunden/Satzungen der StiftungenRat
7.Grundsätzliche Fragen der VerwaltungsstrukturRat
8.Grundsatzfragen städt. Paten- und FreundschaftsverhältnisseRat
9.Bewilligung städt. Darlehn über 50.000 EuroRat
10.Erwerb, Veräußerung, Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen ab 100.000 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig istRat
11.Klageerhebung bei einem Streitwert über 100.000 Euro. Vergleiche nach Rechtshängigkeit bei einem nachgegebenen Betrag von mehr als 100.000 EuroRat
12.Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen AusgabenRat
13.Wahlordnung für den Integrationsrat und den IntegrationsausschussRat
14.Erlass städtischer Forderungen über 25.000 EuroRat
15.Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 50.000 EuroRat
16.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRWAusschuss
17.Angelegenheiten, die dem Haupt- und Finanzausschuss durch Gesetz oder Satzung übertragen sindAusschuss
18.Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines FachausschussesAusschuss
19.Bewilligung städt. Darlehn bis 50.000 EuroAusschuss
20.Erlass städt. Forderungen ab 5.000 Euro bis 25.000 EuroAusschuss
21.Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen von 50.000 Euro bis 100.000 Euro, Schenkungen ab 1.500 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist.Ausschuss
22.Klageerhebung bei einem Streitwert von 50.000 Euro, bis 100.000 Euro bei Vergleichen nach Rechtshängigkeit, wenn der nachgegebene Betrag 50.000 Euro bzw. wenn bei einem Streitwert von mehr als 500.000 Euro der nachgegebene Betrag 10 % des Streitwertes übersteigt, jedoch nicht mehr als ein nachgegebener Betrag von 100.000 EuroAusschuss
23.Bewilligung von Zuschüssen, Zuwendungen und Beihilfen im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 100.000 Euro, soweit kein anderer
Ausschuss zuständig ist
Ausschuss
24.Genehmigung von Dienstreisen (Inland und Ausland) der Ausschüsse des Rates sowie von Rats- und Ausschussmitgliedern, soweit diese länger als drei Tage dauernAusschuss
25.Erwerb und Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Organisationen, sofern der Jahresbeitrag 1.000 Euro und mehr beträgt und sofern kein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist.Ausschuss
26.Aufstellung von Grundsätzen für die Gewährung von Ehrengaben, Ehrenpreisen und JubiläumsgabenAusschuss
27.Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 25.000 EuroAusschuss
28.Jährlicher Bericht der Verwaltung über die abgeschlossenen Sponsoringverträge und die eingegangenen Sponsoring- und SpendenbeträgeAusschuss

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Jugendhilfeausschuss

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses bestimmen sich nach § 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesel vom 16.12.2020 in der jeweils geltenden Fassung.

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Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Kultur und StadtmarketingAusschuss
2.Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der FraktionenRat *)
3.Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Tarifgestaltung BühnenhausRat
4.Stellungnahmen zur Planung von Einrichtungen des KulturwesensRat
5.Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden istRat
6.Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von mehr als 50.000 EuroRat
7.Grundsatzfragen städtischer Kulturpolitik: städt. Bühnenhaus, Musik- und Kunstschule, Archiv, Bücherei, Museum, Stadtwerbung und TouristikAusschuss
8.Berichterstattung in Angelegenheiten der WeselMarketing GmbH (Stadtmarketing, Touristik und Veranstaltungen)Ausschuss
9.Kenntnisnahme des Spielplans des BühnenhausesAusschuss
10.Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von 15.000-50.000 EuroAusschuss
11.Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von 15.000 bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist.Ausschuss
12.Errichtung von Kunstwerken und Denkmälern im öffentlichen RaumAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Rechnungsprüfungsausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRWAusschuss
2.Prüfung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (6) GO NRWAusschuss
3.Entlastung des BürgermeistersRat
4.Festlegung des Beratungsergebnisses und Unterrichtung des Rates über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zu überörtlichen Prüfungen gemäß § 105 (5) GO NRWAusschuss
5.Zustimmung zur Beauftragung von Dritten, wenn sich das Rechnungsprüfungsamt solcher als Prüfer bedienen will, gemäß § 103 (5) GO NRWAusschuss
6.Erteilung von Aufträgen an das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner und der vom Rat übertragenen AufgabenAusschuss

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Schul- und Sportausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Schul- und SportausschussesAusschuss
2.Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der FraktionenRat *)
3.SchulentwicklungsplanungRat
4.Errichtung, Auflösung, Verlegung und Festlegung von Schulen und schulischen Einrichtungen Rat
5.Benutzungsentgelte für SportstättenRat
6.Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden istRat
7.Grundsatzfragen städtischer Schul- und Sportpolitik sowie schulorganisatorischen MaßnahmenAusschuss
8.SchulbaumaßnahmenAusschuss
9.Bezeichnung von SchulenAusschuss
10.Grundsatzfragen der SchulausstattungenAusschuss
11.Einführung / Auflösung freiwilliger Unterrichtsangebote (Silentien, Ganztagsform, Integration)Ausschuss
12.Bedarfsplanung für Gebäude von SportstättenAusschuss
13.Beschluss über die Ausführungsplanung zum Sportstättenbau (ohne Gebäude) und Ermächtigung des ASG zur VergabeAusschuss
14.Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden istAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Sozialausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des SozialausschussesAusschuss
2.Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der FraktionenRat *)
3.Grundsatzfragen der Aufgaben Soziales, Arbeit, Senioren, wirtschaftliche Hilfen und Fachstelle WohnenRat
4.Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist Rat
5.Grundsatzfragen der freiwilligen SozialarbeitAusschuss
6.Stellungnahme zu Planungen von sozialen EinrichtungenAusschuss
7.Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden istAusschuss
8.Genehmigung von Zuschüssen bis 30.000 Euro, die die Verwaltung abschlagsweise zwischen zwei Sitzungsterminen zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Arbeit des Zuwendungsnehmers geleistet hat, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist.Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Wahlausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Aufgaben gem. § 2 KWahlO und § 6 der WahlO für die Wahl zum Integrationsrat und IntegrationsausschussAusschuss

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Wahlprüfungsausschuss

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Vorprüfung der Einsprüche und Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 KWahlG und § 6 der WahlOfür dieWahl zum Integrationsrat und IntegrationsausschussRat

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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Grundstücksangelegenheiten

ZifferSachverhaltNach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1.Beratung des Fachbereichsteil Budgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der FraktionenRat *)
2.Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000  Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von ErbbaurechtenRat
3.Einleitung von EnteignungsverfahrenRat
4.Jährliche Unterrichtung über Wirtschaftsentwicklung im StadtgebietAusschuss
5.Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 bis 100.000  Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von ErbbaurechtenAusschuss
6.Unterrichtung über die unter Ziff. 6 getätigten Geschäfte von 30.000 Euro bis 50. 000 Euro.Ausschuss
7.Miet- und Pachtverträge unbebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 50.000 Euro.Ausschuss
8.Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 30.000 Euro bis 50.000 EuroAusschuss
9.Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des RatesAusschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Nachrichtlich

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes und handelt als weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Er bedient sich einer Geschäftsstelle, die bei der Stadt Wesel eingerichtet ist. Die Geschäftsstelle erfüllt ihre Aufgaben allein auf Weisung des Gutachterausschusses und seines Vorsitzenden.

Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 192 ff) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - GAVO geregelt. Die Verfahren der Wertermittlung sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV geregelt.

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Nachrichtlich

Umlegungsausschuss

Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Umlegungsausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 45 ff) und die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches geregelt. 

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