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Richtlinie der Stadt Wesel zur Förderung der Einführung von Mehrwegsystemen in der Gastronomie vom 23.06.2021

Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 nachstehende Richtlinie der Stadt Wesel zur Förderung der Einführung von Mehrwegsystemen in der Gastronomie beschlossen:

Ziel der Richtlinie

Die Stadt Wesel unterstützt die Weseler Gastronomie bei der Einführung von Mehrwegsystemen. Der Umstieg auf ein Mehrwegsystem leistet einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, indem unter anderem Verpackungsmüll eingespart wird.

Fördergegenstand und Förderhöhe

Die Stadt Wesel fördert die Einführung eines Mehrwegsystems in der Gastronomie mit einmalig 100 Euro für jeden gastronomischen Betrieb. Die Förderung ist begrenzt auf die ersten zwanzig Betriebe, für die eine Förderung beantragt wird, in der Reihenfolge der eingehenden Anträge.

Voraussetzungen

Die Förderung wird ausschließlich gewährt für einen gastronomischen Betrieb auf Weseler Stadtgebiet. Sie erfolgt zum Ausgleich der für die Einführung des Mehrwegsystems entstehenden Kosten nur gegen einen Nachweis der Kosten über einen Betrag in Höhe von 100 €.

Das eingeführte Mehrwegsystem muss ein Leih- und Rückgabeverfahren vorsehen. Das eingesetzte Material muss aus einem nachhaltigen und langlebigen Material bestehen, beispielsweise aus PP, TPE, PBT, SAN oder Edelstahl.

Verfahren

Die Förderung muss durch den Inhaber oder die Inhaberin des gastronomischen Betriebs schriftlich auf dem von der Stadt Wesel ausgegebenen Antragsformular beantragt werden. Dem Antrag sind eine auf den Inhaber oder die Inhaberin und den gastronomischen Betrieb ausgestellte Rechnung und ein Zahlungsnachweis für das eingeführte Mehrwegsystem beizufügen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der Rechnung.

Rückzahlung

Die Fördermittel sind auf Anforderung der Stadt Wesel verzinst zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde oder gegen Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen worden ist. Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen.

Haftungsausschluss

Die Stadt Wesel haftet nicht für Schäden, die durch die geförderten Mehrwegsysteme entstehen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.08.2021 in Kraft. Die Richtlinie ist gültig, solange Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität keine Änderung der Inhalte beschließt.

Zuständige Stelle

Stadt Wesel
FB 1, Team 13 – Räumliche Grundsatz- und Entwicklungsplanung
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Mail: stadtteilplanung@wesel.de

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Richtlinie der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de/Bekanntmachungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Richtlinie nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Richtlinie ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Beschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wesel, den 23.06.2021

gezeichnet

Ulrike Westkamp

Bürgermeisterin