Am 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Mit dem BMG wird es erforderlich, dass bei der Anmeldung eine entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt wird.
Grundsätzlich sollen An-, Ab- und Ummeldungen persönlich vorgenommen werden. Bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren genügt es, wenn ein Elternteil mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Sollten Sie jemanden mit der An-, Ab- oder Ummeldung beauftragen, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt. Ferner muss das Formular "Anmeldung" bzw. "Abmeldung" - von Ihnen unterschrieben - vorgelegt werden. Das Formular "Anmeldung" gilt auch für Ummeldungen innerhalb Wesel.
Nach den melderechtlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, jeden Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Dieses gilt auch für den sogenannten 2. Wohnsitz. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nicht erforderlich, wenn eine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Anmeldungen
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- für Kinder: Geburtsurkunde und falls vorhanden Kinderausweis
- Einzugsbestätigung
Abmeldungen (nur bei Fortzügen in das Ausland und bei der Abmeldung des Nebenwohnsitzes; der Nebenwohnsitz muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde abgemeldet werden)
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszugsbestätigung
Ummeldungen innerhalb der Stadt Wesel
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einzugsbestätigung
Formulare
Kontakt
Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon | 02 81 / 2 03 26 00 |
---|---|
Telefax | 02 81 / 20 34 97 40 |
buergerservice@wesel.de |