Ein Fischereischein (auch "Angelschein" genannt) wird als Fünfjahres-, Jahres- und Jugendfischereischein ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung der Fünfjahres- und Jahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung. Nähere Informationen über diese Prüfung erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Wesel.
Als Nachweis gilt bei einem Neuantrag die Vorlage der Prüfungsbescheinigung, bzw. bei Verlängerung die Vorlage des alten Fischereischeines. Der Jugendfischereischein kann im Alter von zehn Jahren beantragt werden, eine Fischereiprüfung ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres vorgeschrieben. Sie kann aber bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Fischereischeine können auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis (ggf. Geburtsurkunde)
- Passbild bei Neuausstellung
- Prüfbescheinigung
- bei Verlängerung: alter Fischerreischein
Hinweis
Inhaber des Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen fischen, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein besitzen.
Gebühren
Art | Gebühr |
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Jugendfischereischein | 8,00€ |
Jahresfischereischein | 16,00€ |
Fünfjahresfischereischein | 48,00€ |
Ausstellung eines Ersatz-Fischereischeines bei Verlust des Original-Fischereischeins | 5,00€ |
Fischereiprüfung
Informationen rund um die Fischereiprüfung erhalten sie auf der Seite des Kreises Wesel, welche sie unter dem aufgeführten Link erreichen.
Informationen zur Fischereiprüfung
Kontakt
Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon | 02 81 / 2 03 26 00 |
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Telefax | 02 81 / 20 34 97 40 |
buergerservice@wesel.de |