Im Haushaltsplan der Stadt Wesel stehen im Jahr 2021 920.000 € zur Verfügung, um die finanziellen Folgen für Weseler Vereine, die im Zuge der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 entstanden sind, zu begrenzen.
Der Rat der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 hierzu die Richtlinien beschlossen.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gesondert für die Jahre 2020 und 2021 ausgezahlt. Über die Vergabe der Mittel beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.
Die Anträge für das Jahr 2020 können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, die Anträge für das Jahr 2021 bis zum 31. März 2022.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Weseler Vereine, die dem Sport oder der Kultur-, der Heimat- oder der Brauchtumspflege dienen, wobei der Begriff der Heimat- und Brauchtumspflege weit zu fassen ist und z.B. auch Schützenvereine sowie Vereine, die dem Natur- und Umweltschutz oder der Jugendarbeit dienen umschließt.
Je nach Antragsvolumen können bis zu 75 % der nachgewiesenen Verluste durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden, wobei möglich Bundes- oder Landesförderung vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Außerdem stehen im Jahr 2021 und 2022 insgesamt 80.000 € zur Verfügung, um gemeinnützige Vereine auszuzeichnen, die in der Corona Pandemie durch herausragendes Engagement für eine Verbesserung der Situation in Wesel gesorgt haben.
Dabei muss das Handeln des Vereins der Weseler Bevölkerung im Rahmen der Corona-Pandemie in herausragender Weise zugutegekommen sein.
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