Kindertagespflege - Informationen für Eltern
Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die der Betreuung in Tageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist. Anders als dort können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Kindertagespflege ist geeignet für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?
- Tagesmütter und -väter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen
- Sie sind häufig zeitlich flexibler als Kindertageseinrichtungen
- Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein
- Kindertagespflege kommt auch als ergänzende Betreuung vor und nach der Betreuung in der Tageseinrichtung in Frage
- Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen
- Kindertagespflege kann bei den Eltern zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden
Wer darf Kindertagespflege anbieten?
Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist, ihr Kind zu betreuen. Deshalb sind Tagespflegepersonen verpflichtet, eine Erlaubnis zur Pflege von Kindern zu beantragen. Sie müssen sich durch ihre Persönlichkeit, genaue Kenntnisse der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen sie außerdem kindgerechte Räume zur Verfügung stellen.
Alle Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, haben dort ein polizeiliches Führungszeugnis und ärztliche Atteste vorgelegt. Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch die Servicestelle Kinderbetreuung nach einem persönlichen Gespräch und weiteren Prüfungen beurteilt. Zudem werden ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind und eine Qualifizierung gefordert. Kinder, die von Tagesmüttern und -vätern (mit Pflegeerlaubnis) betreut werden, sind bei der Unfallkasse NRW unfallversichert.
Wie wird Kindertagespflege finanziert und wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss?
Kindertagespflege kann privat oder öffentlich finanziert werden. Bei der privat finanzierten Form vereinbaren Eltern und die Tagespflegeperson die Höhe der Betreuungskosten, den Betreuungsumfang und die Betreuungsinhalte. Sie können auch eine öffentliche Förderung bei der Servicestelle Kinderbetreuung beantragen.
Wenn das Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat, wird eine Betreuung im Umfang von bis zu 25 Wochenstunden generell öffentlich gefördert. Eine Bewilligung ist auch für 0 bis 1-jährige Kinder oder bei einem Betreuungsumfang von über 25 Wochenstunden möglich, wenn der alleinerziehende Elternteil oder beide Eltern
- berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen.
- an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen und die Kinder deshalb nicht selbst betreuen können.
Die Betreuungsdauer über 25 Wochenstunden wird nach der Zeit bemessen, in der kein Elternteil oder Lebenspartner die Kinder betreuen kann. Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten Tagesmütter und –väter für ihre Tätigkeit ein festgelegtes Tagespflegegeld. Wie bei der Betreuung in Tageseinrichtungen müssen Sie sich auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligen. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vom Einkommen, der Familiengröße und dem Umfang der Betreuung ab. Danach errechnet sich ihr Elternbeitrag. Dazu sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie erforderlich.
Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie einen Platz?
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Fachkräfte in der Servicestelle Kinderbetreuung zur Verfügung. Hier können Sie sich über zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten informieren. Die Mitarbeiter der Servicestelle Kinderbetreuung sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner. Sie helfen Ihnen gerne bei allen Fragen.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen wollen?
Wenn Sie eine Tagespflegeperson auswählen, sollten Sie darauf achten, dass sie Freude am Umgang mit Kindern hat und gerne Verantwortung übernimmt. Sie sollte an pädagogischen Aufgaben interessiert und einfühlsam sein, sowie ein ausreichendes Wissen über die unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Kinder besitzen.
Ihre Prüfkriterien
Nachstehende Fragen können Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson für Ihr Kind helfen:
- Ist die Tagespflegestelle gut zu erreichen?
- Entsprechen die Betreuungszeiten meinen Wünschen und wie flexibel ist die Tagespflegeperson?
- Gibt es einen Betreuungsvertrag und wie sind die Regelungen bei Urlaub, Krankheit und Kündigung?
- Wie ist die Vertretung der Tagespflegeperson geregelt und gibt es Kooperationspartner?
- Wie ist die Tagespflegeperson qualifiziert und bildet sie sich fort?
- Sagt mir die Atmosphäre in der Tagespflegestelle zu?
- Geht die Tagespflegeperson einfühlsam auf mein Kind und mich ein?
- Passt der Erziehungsstil der Tagespflegeperson zu meinen Erwartungen?
- Passt die vorgeschlagene Eingewöhnung zu meinem Kind?
- Wie wird der Tagesablauf gestaltet?
- Werden meinem Kind altersgerechte Mitsprachemöglichkeiten eingeräumt?
- Sind die Räumlichkeiten kindgerecht gestaltet?
- Ist ausreichend Platz vorhanden, gibt es Schlaf- und Rückzugsmöglichkeiten?
- Wie viele Kinder werden insgesamt betreut?
- Sind Möglichkeiten zur Bewegung im Freien gegeben?
- Gibt es Haustiere und wenn ja, welche?
- Gibt es Bildungsangebote, sind geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien vorhanden?
- Kann mein Kind sein eigenes Spielzeug mitbringen?
- Wie ist der Umgang mit Medien gestaltet?
- Entspricht die Kindertagespflegestelle meinen hygienischen Vorstellungen?
- Wird darauf geachtet, dass in Räumen, in denen sich Kinder aufhalten, nicht geraucht wird?
- Werden die Kinder zur Körperpflege und Zahnhygiene angehalten?
- Wie ist das Ernährungsangebot; kann auf besondere Ernährungsgewohnheiten oder Diäten eingegangen werden?