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Beseitigung von Anlagen

Die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bei

  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 nach §2 Absatz3 BauO NRW 2018
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Meter
  • baulichen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren nach §62 Absatz1 BauO NRW 2018 errichtet oder geändert werden dürfen.  

Für alle anderen Gebäude oder baulichen Anlagen ist der Abbruch nach §62 Absatz 3 BauO NRW2018 einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m -13m (Gebäudeklassen 4 und 5)
  • alle nicht freistehen Gebäude der Gebäudeklassen 2,4,5
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10m Höhe

Vor dem Abriss einer baulichen Anlage sind folgende Dinge zu beachten:

  • gesundheits- und umweltgefährdete Stoffe sind gesondert zu entsorgen
  • Standsicherheit der Gebäude und Nachbargebäude prüfen
  • besonders geschützte Tiere auf dem Abbruchgrundstück beachten
  • eventuell müssen zusätzliche Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht bzw. kommunaler Satzungen eingeholt werden. 

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter amtlicher Vordruck (Anzeige der Beseitigung von Anlagen §62 BauO NRW)
  • Flurkarte mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Bei nicht freistehenden Gebäuden muss eine Bestätigung eines/r qualifizierten Tragwerkplaners/in über die Standfestigkeit des Gebäudes, welches an das Gebäude angebaut ist, beigefügt werden.
  • Erhebungsbogen für die Abgangsstatik

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Hinweise

Es wird empfohlen, sich vor der beabsichtigten Beseitigung von Anlagen im Fachbereich der Bauaufsicht beraten zu lassen. Wenden Sie sich direkt an den/die für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter/in. Eine Liste der Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite im Bereich der Kontaktinformationen zur Verfügung.

Formulare

Online-Formular

Hinweis zum Online-Formular:

Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

Informationen zum Online-Ausweis

Informationen zur AusweisApp2

Alternativ zum Download:

Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

 

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