Manche Bauvorhaben sind verfahrensfrei, das bedeutet, dass ein Bauherr ohne Baugenehmigung bauen kann und auch keine Genehmigungsfreistellung für sein Bauvorhaben benötigt. Dennoch kann es erforderlich sein, dass für ihr Bauvorhaben eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung, entgegen den Festlegungen und/oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Gestaltungssatzung (örtlichen Bauvorschriften, zu beantragen ist. Dieses ist schriftlich entsprechend zu begründen. Mit der Bauausführung dürfen Sie erst beginnen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Ihnen wird empfohlen, sich vor der Antragstellung beraten zu lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den/die für ihr Vorhaben zuständige(n) Sachbearbeiter/in, dessen/deren Name Sie mithilfe der "Karte der Bauordnungsbezirke der Sachbearbeiter/innen" erfahren.
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