Allgemeine Hinweise zum Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der von der Stadt in eigener Verantwortung für einen Teil des Stadtgebietes aufgestellt wird. Er regelt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Unterschied zum Flächennutzungsplan wird er mit dem Beschluss durch den Stadtrat als Satzung und durch die Bekanntmachung für jedermann verbindlich. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich daher alle Bauvorhaben an dessen Festsetzungen halten.
Typische Festsetzungen des Bebauungsplans betreffen die Art der Nutzung z.B. Allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet, das Maß der Nutzung z.B. Zahl der Vollgeschosse, die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen. Regelungen dazu finden sich in § 9 Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung.
Das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch nicht mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 Baugesetzbuch. Danach wird, um die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu beurteilen, die umgebende Bebauung als Maßstab herangezogen. Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten Außenbereich, ist das Bauen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind.
Rechtskräftige Bebauungspläne und Satzungen
Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen der Stadt Wesel. Die dargestellten Dokumente dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis. Planungsrechtliche Auskünfte können nur auf Grundlage der Originale erteilt werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie beim Team Bauleitplanung.
Im Folgenden finden Sie eine Liste für die Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen der einzelnen Ortsteile. Außerdem können Sie mit Hilfe der Hausnummernsuche im Geoportal den für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan oder weitere Satzungen finden.
Bezeichnung | Nummer | Rechtskraft |
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Bebauungsplan Nr. 139 "Am Wasserwerk / Aaper Weg - Süd" | BPL_139 | 10.09.2008 |
Bebauungsplan Nr. 99 "Am Schornacker" | BPL_99 | 16.03.1979 |
Bebauungsplan Nr. 160 "RWE-Straße" | BPL_160 | 05.04.1979 |
Bebauungsplan Nr. 135 "An der St. Antonius Kirche" | BPL_135 | 02.06.1983 |
Bebauungsplan Nr. 135 "An der St. Antonius Kirche", 1. Ergänzung | BPL_135-1Erg | 05.10.2016 |
Bebauungsplan Nr. 99 "Am Schornacker", Vereinfachte Änderung A | BPL_99-A | 14.06.1991 |
Bebauungsplan Nr. 160 "RWE-Straße", Vereinfachte Änderung A | BPL_160-A | 22.12.1987 |
Bebauungsplan Nr. 138 "In der Luft - Südteil", 1. Änderung | BPL_138-1 | 16.01.1990 |
Bebauungsplan Nr. 99 "Am Schornacker", 1. Änderung | BPL_99-1 | 21.06.1995 |
Bebauungsplan Nr. 134 "Zwischen Aaper Weg und St.-Antonius-Weg", Vereinfachte Änderung A | BPL_134-A | 31.10.1991 |
Ansprechpartner
Telefon: 02 81 / 2 03 24 26
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