Zu den nachfolgend aufgeführten Bauleitplanverfahren haben die Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligungen
Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: "Am Schwan-Südwest")
Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: "Am Schwan-Südwest") im Ortsteil Wesel-Lackhausen
Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 "Am Schwan-Südwest"
Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 "Am Schwan-Südwest" im Ortsteil Wesel-Lackhausen