Das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung ist die Bauleitplanung. Die Bauleitplanung schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung von Planungsideen und Konzepten. Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne.
Das Verfahren für die Aufstellung von Bauleitplänen richtet sich nach den Regelungen des BauGB. Das Verfahren sieht eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor, um über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
Sie haben die Möglichkeit Vorschläge, Wünsche und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB oder im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzureichen. Die Auslegungszeiträume werden in der Zeitung Der Weseler sowie auf der Homepage der Stadt Wesel bekannt gemacht.
Neben der Bauleitplanung bieten städtebauliche Satzungen die Möglichkeit, gestaltendes Ortsrecht zu schaffen, welches individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kommune zugeschnitten ist.
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