Offenes Verfahren: GGS Polderdorf - Erweiterung /Umbau Schulgebäude - Fassadenarbeiten vorgehängte hinterlüftete Fassade
Die Stadt Wesel schreibt die Fassadenarbeiten des Schulgebäudes GGs Polderdorf in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Offenes Verfahren: Neubau einer sechsgruppigen Kita in Wesel Am Feldtor - Generalübernehmer für Planungs- und Bauleistungen
Die Stadt Wesel schreibt die Generalübernehmerleistungen für die Kita Am Feldtor in Wesel (Planungsleistungen (LPH 3-5) und die Errichtung des Kitagebäudes inklusive Außenanlagen und Möblierung (Küche und feste Möbel Schreiner) in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2025
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 - gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) und gemäß § 37 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung - die Bodenrichtwerte (BRW) und die Immobilienrichtwerte (IRW) zum Stichtag 01.01.2025 für das Stadtgebiet Wesel ermittelt und beschlossen.
Erstellung einer Stadt App für die Stadt Wesel, den ASG (Bauhof) und die Wesel Marketing GmbH
Erstellung einer Stadt App für die Stadt Wesel, den ASG (Bauhof) und
die Wesel Marketing GmbH
Hauptsatzung der Stadt Wesel vom 19.03.2025
Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 18.03.2025 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die verlinkte Hauptsatzung beschlossen.
Deichschauen in Wesel
Die diesjährigen Deichschauen im Stadtgebiet Wesel gemäß § 95 III des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995, neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 finden an folgenden Terminen statt:
Flurbereinigung Wesel-Büderich - Schlussfeststellung
In der Flurbereinigung Wesel-Büderich (Kreis Wesel, Teile der Städte Wesel und Rheinberg) wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG- die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt: