Inhalt

Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder in Wesel am 14. September 2025

Publiziert am

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder in Wesel am 14. September 2025

Gemäß § 5 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder in Wesel in der zurzeit gültigen Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Hierfür sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die im Rathaus der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Zimmer 517 bzw. ab dem 16.06.2025 Zimmer 115, Tel.-Nr. 0281/203-2338 und -2475, Fax-Nr. 0281/203-49341, kostenlos bestellt werden können.

  1. Es sind 10 Mitglieder zu wählen.
  2. Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 5 Abs. 6 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder in Wesel von mindestens 10 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
  3. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 07. Juli 2025, 18.00 Uhr (69. Tag vor dem Wahltag) bei der Wahlleiterin der Stadt Wesel, Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, zweckmäßigerweise im Zimmer 517 bzw. ab dem 16.06.2025 im Zimmer 115, einzureichen. Die Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Ein verspätet eingereichter Wahlvorschlag ist daher vom Wahlausschuss zurückzuweisen. Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor Ablauf dieses Termins einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Wesel, den 24.03.2025
gez.
Ulrike Westkamp
Wahlleiterin