Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Wesel in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wesel am 14. September 2025
Gemäß § 24 i.V.m. § 75 b Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der zur Zeit gültigen Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Rat der Stadt Wesel in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wesel auf.
Hierfür sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die im Rathaus der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Zimmer 517 bzw. Zimmer 115, unter Tel.-Nr. 0281/203-2475 und -2514, Fax-Nr. 0281/203-49341 oder per E-Mail wahlen@wesel.de bestellt und kostenlos abgeholt werden können.
1. Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 07. Juli 2025, 18.00 Uhr (69. Tag vor dem Wahltag) bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter der Stadt Wesel, Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, zweckmäßigerweise im Zimmer 517 bzw. Zimmer 115, einzureichen.
Die Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Ein verspätet eingereichter Wahlvorschlag ist daher vom Wahlausschuss zurückzuweisen.
Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor Ablauf dieses Termins einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
2. Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.
3. Wahlvorschläge
- gem. § 15 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) (Wahlbezirke) müssen von mindestens 5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks
- gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG (Reserveliste) müssen von mindestens 49 Wahlberechtigten des Wahlgebietes
- gem. § 46 d Abs. 1 KWahlG (Bürgermeisterwahl)müssen von mindestens 250 Wahlberechtigten
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
4. Das Wahlgebiet der Stadt Wesel ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung wurde in der Zeit vom 30. September bis 14. Oktober 2024 öffentlich bekanntgemacht. Sie kann unter der oben aufgeführten Adresse angefordert werden.
5. Wählergruppen müssen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des KWahlG sowie Einzelbewerber die nach § 15a Absatz 7 in Verbindung mit § 15a Absatz 2 des KWahlG beizubringenden Unterlagen beifügen.
Wesel, 08.01.2025
gez.
Ulrike Westkamp
Wahlleiterin