Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 - gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) und gemäß § 37 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung - die Bodenrichtwerte (BRW) und die Immobilienrichtwerte (IRW) zum Stichtag 01.01.2025 für das Stadtgebiet Wesel ermittelt und beschlossen.
Die BRW und IRW wurden in digitaler Form auf Grundlage von Geobasisdaten erfasst und in digitaler Form im Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.nrw.de veröffentlicht. Die BRW und IRW können dort kostenfrei eingesehen werden.
Gemäß § 196 Absatz 3 BauGB und § 37 Absatz 5 GrundWertVO NRW werden die Bodenrichtwerte hiermit an der Bekanntmachungstafel der Stadt Wesel sowie im Amtsblatt der Stadt Wesel und dem Internet (Homepage Stadt Wesel) bekanntgemacht.
Die Bodenrichtwertkarte einschließlich der Bodenrichtwert-Liste mit den jeweiligen Merkmalen sowie die Erläuterungen zu Bodenrichtwerten im Bereich von Land- und Forstwirtschaft und den Bodenrichtwertzonen des Außenbereichs (BRW-Zonen 6601 – 6606) können nach Terminabsprache bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, im Rathaus-Anbau Zimmer 370 und 371 eingesehen werden.
Darüber hinaus können Auskünfte über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Telefonnummern 0281/203-2633, -2625 oder -2634 erfragt werden. Weitere Daten können im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de eingesehen werden.
Wesel, den 04.04.2025
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel
gez. Martina Guttenberg
- Vorsitzende -