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Richtlinien zur Auszahlung von Mitteln aus dem Sonderfonds für herausragende Vereinsarbeit im Rahmen der Corona-Pandemie 2020 und 2021

Präambel

Im Haushaltplan der Stadt Wesel stehen im Jahr 2021 80.000 € zur Verfügung, um Vereine auszuzeichnen, die in der Corona-Pandemie durch herausragendes Engagement für eine Verbesserung der Situation in Wesel gesorgt haben.

  1. Allgemeines
    1. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beihilfen besteht nicht.
    2. In begründeten Fällen können Ausnahmen von Vorschriften dieser Richtlinien zugelassen werden. Hierüber entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.
    3. Die "Grundsätze für Beihilfen aus Mitteln der Stadt Wesel" werden angewandt (siehe Anlage). Die Zuschüsse werden als verlorener Zuschuss gewährt.
  2. Antragsberechtigung
    1. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Wesel haben.
    2. Es muss ein aktueller Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen.
    3. Das Handeln des Vereins muss der Weseler Bevölkerung im Rahmen der Corona-Pandemie in herausragender Weise zugutegekommen sein.
  3. Antragstellung
    1. Die 80.000 € werden für zwei Zeiträume ausgezahlt. Für Maßnahmen des Jahres 2020 und für 2021 stehen jeweils 40.000 € bereit. Die Anträge für das Jahr 2020 können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, die Anträge für das Jahr 2021 bis zum 31. März 2022.
    2. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
    • aktueller Körperschafts-Freistellungsbescheid
    • Ausführliche, nachvollziehbare Begründung, aus der hervorgeht, warum der Verein im Rahmen der Corona-Pandemie eine herausragende Leistung für die Einwohner der Stadt Wesel erbracht hat. Des Weiteren ist eine Kostenaufstellung beizufügen. Der Vorstand bestätigt durch Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
    • Kontaktdaten eines Ansprechpartners für Rückfragen
  4. Vorgehen bei der Antragsbearbeitung
    1. Die Verwaltung prüft die vollständig und fristgerecht eingegangenen Anträge, listet diese für den Haupt- und Finanzausschuss auf und macht Vorschläge zur Verteilung der Mittel. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt über die Mittel aus dem Sonderfonds für herausragende Vereinsarbeit im Rahmen der Corona-Pandemie.
    2. Werden die Mittel für 2021 nicht ausgeschöpft, wird beim Kämmerer die Übertragung der Mittel in das Jahr 2022 beantragt.
  5. Geltungsdauer
    1. Die Richtlinien zur Auszahlung von Mitteln aus dem Sonderfonds für herausragende Vereinsarbeit im Rahmen der Corona-Pandemie 2020 und 2021 wurden am 09. März 2021 durch den Rat der Stadt Wesel beschlossen und treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Wesel, 10.03.2021

Stadt Wesel

Die Bürgermeisterin

gezeichnet

Ulrike Westkamp