Inhalt

Tarifordnung für das Freizeitzentrum Rheinaue-Park

§ 1 
Benutzungsentgelt Wassersport

(1) Wasserfahrzeuge

Tageskarte5,- €
Saisonkarte50,- €
Saisonkarte für Mitglieder von Wassersportvereinen, die dem Stadtsportverband Wesel angeschlossen sind.35,- €

Zu Wasserfahrzeugen gehören Ruder- und Paddelboote, Kanus, Schlauch- und Faltboote und deren gleichen, Surfbretter und deren gleichen sowie Segelboote deren Segelfläche nicht mehr als 20 qm beträgt und Segelboote der olympischen Klassen. Für jedes Wasserfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

(2) Taucher

Tageskarte15,- €
Saisonkarte70,- €
Saisonkarte für Mitglieder von Tauch- und Wassersportvereinen, die dem Stadtsportverband Wesel angeschlossen sind.35,- €

(3) Alle Zulassungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Jugendliche unter 18 Jahren nutzen den Auesee kostenlos.

§ 2
Benutzungsentgelt Parkflächen (Parkgebühren)

(1) Die Gebühr für Parkflächen im Freizeitzentrum Rheinaue-Park, die mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden, wird wie folgt festgesetzt.

1 Stunde 1,20 € (20 Cent für 10 Minuten)
Saisonkarte „Parkplatz Liegewiese“ 75,- €
Saisonkarte „Parkplatz Liegewiese“ bei Kauf vor dem 31. Mai eines Jahres55,- €

(2) Die gebührenpflichtige Zeit ist von Montag bis Sonntag, von jeweils 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt 10 Stunden.

(3) Parkgebühren können außer am Parkscheinautomaten auch über weitere zugelassene Systeme (Handyparksysteme u.a.) zur Bezahlung von Parkgebühren entrichtet werden. Bei der Nutzung eines Handyparksystems erfolgt die minutengenaue Abrechnung der Gebühren (für diesen Service addieren die Handyparken-Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die Parkgebühr nach der Parkgebührenordnung).

(4) Die Besitzer einer Saisonkarte „Parkplatz Liegewiese“ sind vom Kauf eines Parkscheins befreit. Die Saisonkarte ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar Die Saisonkarte ist im Fahrzeug, von außen gut lesbar, auszulegen.

(5) Die Besitzer einer Tages- oder Saisonkarte nach § 1 (Benutzungsentgelte Wassersport) sind vom Kauf eines Parkscheins befreit. Die Tages- oder Saisonkarte ist im Fahrzeug, von außen gut lesbar, auszulegen.

§ 3
Inkrafttreten

(1) Diese Tarifordnung tritt zum 1.4.2025 in Kraft und ersetzt die bestehende Tarifordnung für das Freizeitzentrum Rheinaue-Park.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung Bestimmung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung/Verordnung/Richtlinie nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wesel, den 19.03.2025

Ulrike Westkamp

Bürgermeisterin