Gesetzesänderung zum Verbot von Einwegkunststoffverpackungen
- Die sich aktuell ändernde Gesetzeslage stellt Gastronomen vor neue Herausforderungen.
- Seit dem 03. Juli 2021 sind bestimmte Einwegverpackungen (z.B. To-Go-Becher aus Kunststoff oder Essensverpackungen aus Styropor oder anderen Kunststoffen) durch Inkrafttreten der Gesetzesänderungen des Verpackungsgesetzes verboten.
- Im Bestand befindliche Restbestände dürfen auch über den 03. Juli 2021 hinaus noch abverkauft werden.
- Hinzu kommt eine seit dem 01. Januar 2023 gültige Mehrwegpflicht in Gastronomiebetrieben. Das heißt, jeder Betrieb muss eine Mehrwegvariante in seinem Sortiment anbieten.
- Von der Pflicht ausgenommen sind Betriebe, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und deren Ladenfläche nicht mehr als 80 Quadratmeter beträgt. Hierzu können zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske zählen.
- Diese Betriebe müssen den Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.
- Gastronomiebetriebe, die insbesondere durch die Corona-Pandemie verstärkt Essen „To-Go“ anbieten, müssen somit zur Verfügung stehende Produktalternativen prüfen, was eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe ist.
- Umweltfreundlichere Einwegalternativen, z.B. aus Bambus oder Palmblättern, sind nicht nur um einiges teurer als die jetzigen Kunststoffmaterialien, sondern verursachen auch einen hohen Ressourcen- und Energieverbrauch bei der Herstellung.
- Auch das steigende Müllaufkommen durch Einwegessensverpackungen würde durch weiterhin zulässige Einwegverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen nicht vermindert.
- Hier bieten nur Mehrwegsysteme eine effektive und sinnvolle Alternative.
Die Stadtverwaltung sieht vielfältige Vorteile in der Einführung von Mehrwegverpackungssystemen in der Gastronomie:
- Eine einmalige Investition in ein langfristiges zukunftsorientiertes System
- Je nach Verfahren keine höheren Kosten gegenüber Einwegverpackungen aus alternativen bzw. nachwachsenden Rohstoffen
- Mehrwegsystem als Werbung zur Gewinnung umweltbewusster Kunden
- Beitrag zur Müllvermeidung, z.B. im Umfeld des eigenen Gastronomiebetriebs
- Aufwertung des Images des gastronomischen Betriebs
- Kunden, die den Betrieb aufgrund der Rückgabe der Mehrwegverpackung erneut besuchen, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit ein weiteres Mal zu Kunden
- Senkung des Müllaufkommens im Weseler Stadtgebiet und dadurch eine Aufwertung des Stadtbildes
- Reduktion der Entsorgungskosten
- Unterstützung der Plastikmüllkampagne der Stadt Wesel
- Beitrag für Klima- und Umweltschutz
Aus Sicht der Stadtverwaltung sind bei den Mehrwegsystemen insbesondere die pfandfreien Angebote als sinnvoll und erfolgsversprechend zu bewerten.
- Pfandfreie Systeme können mit einer höheren Akzeptanz bei den Nutzern punkten, da kein Aufpreis für das Essen durch den Pfandbetrag anfällt.
- Doch nicht nur die Akzeptanz der Kunden, sondern auch die der Gastronomen schätzt die Verwaltung bei pfandfreien Systemen höher ein.
- Die Kasseneinstellungen müssen nicht angepasst werden und es entsteht kein buchhalterischer Mehraufwand durch die Abwicklung eines Pfandbetrags.
- Ein weiterer Erfolgsfaktor ist, dass das angebotene Mehrwegsystem ein breit gefächertes Sortiment verschiedener Behälter anbietet, damit der individuelle Bedarf der Gastronomen bedient werden kann.
Die Stadtverwaltung Wesel unterstützt die ersten 20 Weseler Gastronomiebetriebe bei der Einführung von Mehrwegverpackungssystemen mit einem Betrag von 100 Euro.
Dazu muss das dazugehörige Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses finden Sie unter Links.
Links
- Richtlinie Mehrwegkampagne.pdf (108.64 KB)
- Vordruck Antragstellung Mehrwegsystem.pdf (127.78 KB)
Ansprechpartner
Telefon: 0281 / 2 03 27 24
E-Mail: Ulrich.Kemmerling@wesel.de