Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Aktuelles
Auf der Internetseite GARS.NRW wurde der Bereich für den Gutachterausschuss in der Stadt Wesel online gestellt. Hier gelangen Sie zur Internetseite.
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel ist als Einrichtung des Landes ein neutrales unabhängiges Kollegialgremium (nebengeordnete Landesbehörde). Die Mitglieder werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Stadt Wesel für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt.
Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben und als Anlaufstelle des Gutachterausschusses besteht seit dem 01.01.1995 eine Geschäftsstelle bei der Stadt Wesel, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht und beim Team 11 - Grundstücksmanagement angesiedelt ist.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Erteilung von Auskünften
Die Hauptaufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung.
Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von Ihnen beurkundeten Kaufverträge der Geschäftsstelle zu übersenden. Für die Auswertung werden die wichtigsten Informationen aus dem Kaufvertrag entnommen und anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingepflegt.
Um weitere Informationen zu den verkauften Immobilien zu erhalten, verschickt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an die Käufer Fragebögen. Gemäß § 197 BauGB sind sie dazu verpflichtet, diesen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken.
Auf der Grundlage aller Informationen ermittelt der Gutachterausschuss die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze).
Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Das Antragsschreiben kann als pdf-Datei hier heruntergeladen werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren ist dem Antragsformular zu entnehmen.
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Der Bodenrichtwert (BRW) ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
In bebauten Gebieten wurde der BRW mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der BRW wird in einer Richtwertzone ausgewiesen. Er bezieht sich auf lastenfreie Grundstücke.
Der Gutachterausschuss beschließt Bodenrichtwerte für das komplette Stadtgebiet in der jährlich am Anfang des Jahres stattfindenden Bodenrichtwertsitzung. Diese können sowohl analog im Rathaus der Stadt Wesel als auch auf der Internetseite BORIS NRW eingesehen werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, schriftliche Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu beantragen.
Das dafür notwendige Antragsschreiben kann hier heruntergeladen werden. Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig. Weitere Informationen sind dem Antragsschreiben zu entnehmen.
Erstellung von Gutachten
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über
- den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
- Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, etc.),
- die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
- die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
- Miet- und Pachtwerte.
Die Erstellung eines Gutachtens kann über ein Formular beantragt werden. Das Antragsschreiben kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Erstellung des Grundstücksmarktberichtes
Der Grundstücksmarktbericht bildet die Lage auf dem Weseler Grundstücksmarkt auf Grundlage des Datenmaterials in der Kaufpreissammlung ab. Er wird jährlich vom Gutachterausschuss neu erstellt und veröffentlicht. Dieser Bericht gibt ein Überblick über Umsätze und Preisentwicklungen auf den einzelnen Grundstücksteilmärkten sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Marktanpassungsfaktoren.
Der aktuelle Grundstücksmarktbericht kann sowohl hier als auch auf der Internetseite BORIS NRW heruntergeladen werden. Weitere Grundstücksmarktberichte bis 2011 können ebenfalls auf der Internetseite BORIS NRW eingesehen und als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Wenn einzelne Daten älterer Grundstücksmarktberichte benötigt werden, können diese telefonisch bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Sofern ein gedrucktes Exemplar der älteren Grundstücksmarktberichte benötigt wird, kann dieser gebührenpflichtig bereitgestellt werden.
GARS NRW
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel verfügt über eine eigene Homepage und ist in das landesweite Gutachterausschuss-Redaktions-System NRW (GARS NRW) eingebunden.
Hier gelangen Sie direkt zur Internetseite GARS NRW.
BORIS NRW
Hierbei handelt es sich um das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.
Dort erhalten Sie einen Überblick über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie direkt zur Internetseite BORIS NRW.