Schriftliche Auskunft über den Abrechnungszustand von Erschließungsbeiträgen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbau sowie von Straßenbaubeiträgen und Kanalanschlussbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW
Möchten Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen, kann es sinnvoll sein, sich vorher eine schriftliche Auskunft über den Abrechnungszustand der oben genannten Beiträge einzuholen.
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