Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt Wesel angezeigt werden. Sie haben die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen in einem gut verschlossenen Briefumschlag im städtischen Briefkasten (links neben dem Haupteingang des Rathauses), an der Information im Rathaus oder während der Öffnungszeiten beim Standesamt (Raum E16 Wartebereich) einzureichen. Die Beurkundungen werden nach Eingang vorgenommen und Sie werden nach Beurkundung benachrichtigt zwecks Erhalt der Dokumente.
Bitte reichen Sie alle vorhandenen Dokumente umgehend ein. Ggf. fehlende Dokumente sind schnellst möglich nachzureichen.
Benötigte Unterlagen für die Beurkundung:
- Geburtsanzeige, erhältlich bei der Aufnahme im Marien-Hospital Wesel. Diese Anzeige muss für die Richtigkeit der Daten von beiden Elternteilen auf der Rückseite unterschrieben sein.
- Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
- ggf. Namensbestimmung (grünes Blatt aus dem Marien-Hospital Informationsblatt)
zusätzlich bei Ehepaaren:
- Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister. (erhältlich bei dem Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde.)
- Nur wenn die Eheurkunde vor dem 01.11.2018 ausgestellt wurde - beide Geburtsurkunden der Eltern. (erhältlich bei dem Standesamt des jeweiligen Geburtsortes)
zusätzlich bei geschiedenen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter (erhältlich bei dem Standesamt des jeweiligen Geburtsortes)
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk "Scheidung/Tod". (erhältlich bei dem Standesamt, wo die Vorehe geschlossen wurde)
zusätzlich bei ledigen Müttern:
- Geburtsurkunde der Mutter (erhältlich bei dem zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
- die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. In diesem Fall wird auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis oder Reisepass des Vaters benötigt. Die Anerkennung der Vaterschaft und Abgabe der Sorgerechtserklärung ist auch schon vor der Geburt möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt oder Jugendamt.
Gebühren
Drei Geburtsbescheinigungen für das Kind sind gebührenfrei und zweckgebunden. Benötigt werden diese für die Krankenkasse (Mutterschaftsgeld), Kindergeld und Elterngeld. Bei Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ihre eigenen Unterlagen fällt eine Gebühr in Höhe von 15,- € an. Für jede weitere Ausstellung derselben Urkunde 7,50 €. Die Gebühr kann in bar oder per Verrechnungsscheck beifügt werden. Wir empfehlen eine eigene Ausfertigung.
Hinweise zu Ihren Urkunden, Personalausweisen und Reisepässen
Bitte reichen Sie dem Standesamt Wesel Dokumente aus dem Krankenhaus und alle Urkunden im Original ein und erstellen ggf. sich eine Kopie für Ihre Unterlagen. Die Originalurkunden erhalten Sie mit den Geburtsurkunden zusammen wieder zurück. Personalausweis und Reisepass bitte nur in Kopie einreichen.
Hilfreiche Angaben zur Bearbeitung
Gerne fügen Sie Ihren Unterlagen ein Blatt hinzu mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer (z. B. für Rückfragen), falls Sie bereits ein Kind oder mehrere Kinder haben: deren Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort und ob Sie die zusätzliche Geburtsurkunde in der Größe DIN-A4 oder Stammbuchgröße (DIN-A5) wünschen.
Staatsangehörigkeit
Hat ein oder beide Elternteil(e) nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, nehmen Sie bitte per Email (standesamt@wesel.de) oder telefonisch Kontakt zum Standesamt Wesel auf, um zu erfragen, welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen.
Kontakt
Team Standesamt Öffnungszeiten
Telefon | 02 81 / 2 03 2760 |
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Telefax | 02 81 / 20 34 97 60 |
standesamt@wesel.de |