Die Ausländerbehörde der Stadt Wesel ist für die aufenthaltsrechtlichen Belange der in Wesel lebenden Asylsuchenden, anerkannten Asylberechtigten und Kontingentflüchtlinge zuständig. Die Entscheidung über Asylanträge trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörde muss die Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesamtes ziehen. Im Falle der Anerkennung bedeutet dieses, dass eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und ggfs. ein internationaler Reiseausweis ausgestellt wird. Sollte das Asylverfahren negativ abgeschlossen werden und keine Abschiebungshindernisse bestehen, muss die Ausländerbehörde die Ausreiseverpflichtung der Betroffenen durchsetzen.