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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt ab Bekanntgabe für ein Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten abweichende Bestimmungen. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Der WBS wird in der Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

Einkommensgrenzen

Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn die nach der Personenanzahl gestaffelte maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Einkommensgrenze richtet sich nach Paragraph 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die in der Tabelle angegebenen Einkommensgrenzen gelten ab dem 01.01.2022.

PersonenMaßgebliche Einkommensgrenze
(Jahreseinkommen)
Angemessene Wohnungsgröße
in Quadratmeter
120.420 Euro50
224.600 Euro65 oder 2 Wohnräume
331.000 Euro80 oder 3 Wohnräume
437.400 Euro95 oder 4 Wohnräume
543.800 Euro110 oder 5 Wohnräume

Für jede weitere zum Familienhaushalt rechnende Person, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 Euro und die angemessene Wohnungsgröße um 15 oder einen Raum. Für zum Haushalt gehörende Kinder im Sinne des Paragraphen 32 Absatz 1 bis 5 Einkommensteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 Euro.

Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens gemäß Paragraph 14 und 15 WFNG NRW, wird jeder zum Familienhaushalt rechnenden Person der in Klammern stehende Prozentsatz vom ermittelten steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, wenn

  • Leistungen von Steuern vom Einkommen (12 Prozent)
  • Leistungen von Beiträgen zur Krankenversicherung (10 Prozent) und
  • Leistungen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (12 Prozent)

entrichtet werden.

Was benötige ich für die Antragstellung

  • Antrag auf Erteilung eines WBS
  • Nachweise über das Jahreseinkommen
  • Nachweise über anrechnungsfreie Beträge des Gesamteinkommens
  • Verwaltungsgebühr

Sachbearbeiter

AnsprechpartnerBuchstabenaufteilungTelefonnummer
Frau SchönbergA-M02 81 / 2 03 24 62
Herr OstermannN-Z02 81 / 2 03 27 03
Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
WochentagZeiten
Montag - Freitag08:30 - 10:00 Uhr

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