Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt ab Bekanntgabe für ein Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelten abweichende Bestimmungen. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Der WBS wird in der Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Einkommensgrenzen
Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn die nach der Personenanzahl gestaffelte maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird. Die Einkommensgrenze richtet sich nach Paragraph 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die in der Tabelle angegebenen Einkommensgrenzen gelten ab dem 01.01.2022.
Personen | Maßgebliche Einkommensgrenze (Jahreseinkommen) | Angemessene Wohnungsgröße in Quadratmeter |
---|---|---|
1 | 20.420 Euro | 50 |
2 | 24.600 Euro | 65 oder 2 Wohnräume |
3 | 31.000 Euro | 80 oder 3 Wohnräume |
4 | 37.400 Euro | 95 oder 4 Wohnräume |
5 | 43.800 Euro | 110 oder 5 Wohnräume |
Für jede weitere zum Familienhaushalt rechnende Person, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.660 Euro und die angemessene Wohnungsgröße um 15 m² oder einen Raum. Für zum Haushalt gehörende Kinder im Sinne des Paragraphen 32 Absatz 1 bis 5 Einkommensteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 740 Euro.
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens gemäß Paragraph 14 und 15 WFNG NRW, wird jeder zum Familienhaushalt rechnenden Person der in Klammern stehende Prozentsatz vom ermittelten steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, wenn
- Leistungen von Steuern vom Einkommen (12 Prozent)
- Leistungen von Beiträgen zur Krankenversicherung (10 Prozent) und
- Leistungen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (12 Prozent)
entrichtet werden.
Was benötige ich für die Antragstellung
- Antrag auf Erteilung eines WBS
- Nachweise über das Jahreseinkommen
- Nachweise über anrechnungsfreie Beträge des Gesamteinkommens
- Verwaltungsgebühr
Sachbearbeiter
Ansprechpartner | Buchstabenaufteilung | Telefonnummer |
Frau Schönberg | A-M | 02 81 / 2 03 24 62 |
Herr Ostermann | N-Z | 02 81 / 2 03 27 03 |
Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
Wochentag | Zeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 08:30 - 10:00 Uhr |