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Halten und Parken bei Umzug, Möbellieferung, Befahren der Fußgängerzonen

Halteverbot

Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Haltverboten bei Wohnungsumzügen, Möbellieferung und Anlieferung von anderen Materialien können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.

Die Anträge müssen rechtzeitig 14 Tage vorher gestellt werden.

Die Ausstellung der hierfür erforderlichen Verkehrszeichen nach der StVO kann seperat beim ASG Wesel kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden.

 

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