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Bundestagswahl 2025 – Ab wann die Briefwahl in Wesel möglich ist und welche Wahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurden

In Wesel sind etwa 46.000 Menschen zur Bundestagswahl im Februar wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden am 23. Januar verschickt. Die Stimmzettel werden voraussichtlich Anfang Febraur an die Städte geliefert. Daher werden zunächst alle Briefwahl-Anträge gesammelt. Diese werden dann nach Eingang der Stimmzettel bearbeitet. Klappt alles nach Plan, werden die Briefwahlunterlagen ab dem 10. Februar verschickt.

Wähler*innen können auch vor Ort im Wahlbüro der Stadt Wesel (im Rathaus, erste Etage, Zimmer 115) ab dem 10. Februar 2025 ihre Briefwahl erledigen. Das Wahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, ist das Wahlbüro bis 15:00 Uhr geöffnet. Wahlscheine können bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist für die Briefwahl ein Antragsformular. Dieses muss eigenhändig unterschrieben und dem Wahlbüro zugeschickt oder dort abgegeben werden. Wer für jemand anderen einen Antrag stellt oder abholt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Außerdem kann der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt werden, um die Briefwahl online zu beantragen. Auch unter "Links" kann der Antrag gestellt werden.

Die Bundeswahlleiterin hat im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin NRW und dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) für die repräsentative Wahlstatistik die Briefwahlbezirke 920 und 9190 sowie die Wahlbezirke 23.1, 24.1 und 25.1 ausgewählt. Der Briefwahlbezirk 920 umfasst die Wahlbezirke 2.1 und 2.2 (beide Theodor-Heuss-Gemeinschafts-Grundschule). Der Briefwahlbezirk 9190 umfasst den Wahlbezirk 19.0 Musik- und Kunstschule. In diesen Wahlbezirken wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Das Wahlgeheimnis wird gewahrt.

Weitere Infos gibt es im Wahlbüro (Tel. 0281/203-2338, -2475 oder -2514) und unter "Links".