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Untersuchungsberechtigung

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird von uns ausgestellt, sofern Sie in Wesel mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres möglich. Allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen einen Nachweis des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis vorlegen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses

Online Antrag

Das unter "benötigte Formulare" verlinkte Onlineangebot steht erst ab dem 01.10.2023 zur Verfügung.

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