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Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Publiziert am

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung und des Beschlusses des Rates der Stadt Wesel vom 25.06.2024 werden die nachstehenden Straßen unter Nennung der Funktion im Gemeindegebiet und (ggfs.) unter Festlegung von Beschränkungen als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 4 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Papenweg

Straßenverkehrsteilfläche der Straße „Papenweg“ nördlich der Sankt-Rochus-Straße zwischen der Molkereistraße und der östlichen Bebauungsgrenze im Ortsteil Ginderich gelegen, Gemarkung Büderich, Flur 26, Flurstück 415 tlw. Anliegerstraße

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe – die vorstehende Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben – Klage erhoben werden. 

Hinweise:

  1. Die genaue Lage und die Ausdehnung der Straßenverkehrsfläche ist aus dem Plan ersichtlich, der beim Team Bauleitplanung der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Rathausanbau, Zimmer 231, öffentlich ausliegt und dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann.
  2. Die Bekanntmachung der Widmung der Teilfläche der oben genannten Straße (inklusive des Lageplans) ist gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt Wesel unter 
    www.wesel.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
  3. Die Widmung der genannten Verkehrsfläche, durch die die Öffentlichkeit einer Straße im Rechtssinne begründet wird, wird mit Fristablauf oder Erschöpfung der Rechtsmittel bestandskräftig.

 

Wesel, 26.06.2024

Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin

gezeichnet
Ulrike Westkamp

 

Lageplan der gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche
 

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