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Offenlegung der Bodenrichtwerte 2020

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel hat die Bodenrichtwerte gem. §196 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung und gem. §11 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für das Stadtgebiet Wesel ermittelt und beschlossen.

Gem. §196 Abs. 3 BauGB und gem. §11 Abs. 5 GAVO NRW werden die Bodenrichtwertnachweise in der Zeit vom 

23.03.2020 bis 27.04.2020 (einschließlich)

im Rathaus der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer 370 und 371 im Rathausanbau, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus können auch außerhalb der Offenlegungsfrist Auskünfte über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefragt werden. Weitere Daten können im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de eingesehen werden.

Wesel, 18.03.2020
Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
in der Stadt Wesel

Kirsten Meyn
Vorsitzende