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Lärmaktionsplan Stufe 3

Publiziert am

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, alle 5 Jahre Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Ballungsräume zu erstellen.

Auf der Grundlage der vom Land NRW erstellten Lärmkarten wurde für das Gebiet der Stadt Wesel der Lärmaktionsplan der Stufe 3 für die Hauptstrecken des Straßenverkehrs erarbeitet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat in der Zeit

vom 18.06.2020 bis einschließlich 17.07.2020

stattgefunden.

Der Rat der Stadt Wesel hat den Lärmaktionsplan am

01.09.2020

beschlossen und für die Verwaltung als bindend erklärt.

Der Inhalt des Lärmaktionsplanes inklusive der Karten ist auf der Internetseite der Stadt Wesel (www.wesel.de) eingestellt.

 

 

Wesel, den 23.09.2020

Stadt Wesel

Die Bürgermeisterin

 

gez. Ulrike Westkamp