Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Lippe von km 0,7 bis km 27,7 durch ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) festzusetzen. Ich weise darauf hin, dass das Überschwemmungsgebiet der Lippe mit Verfügung in Kraft getreten am 09.09.2011 (Amtsblatt Nr. 32 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18.08.2011, S. 292) vorläufig gesichert wurde. Mit Inkrafttreten der Festsetzung verliert diese ihre Gültigkeit.
Gemäß § 83 Abs. 2 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung der Karten und des Textes der geplanten Verordnung zu beteiligen. Hierdurch kann sich die Öffentlichkeit über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenden Rechtsfolgen informieren und es besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. Es erstreckt sich auf Flächen in folgenden Kommunen:
- Stadt Wesel
- Gemeinde Schermbeck
- Gemeinde Hünxe
Eine erste Übersicht über das Überschwemmungsgebiet kann der Übersichtskarte im Maßstab 1: 40.000 entnommen werden. Die detaillierte Darstellung der betroffenen Flächen und Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus den auszulegenden Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1: 5.000. Das Überschwemmungsgebiet ist in den Karten jeweils in hellblauer Farbe dargestellt.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der §§ 78, 78a WHG, § 84 LWG, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.
Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Karten des ermittelten Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Team 13, Grundsatz- und Entwicklungsplanung, Zimmer 325 vom 17.01.2022 bis einschließlich zum 16.03.2022 während der Dienststunden:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus. Es wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel.: 0281 203 2419) gebeten. Außerdem sind die jeweils aktuell gültigen Corona-Regelungen zu beachten.
Zudem können die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im genannten Zeitraum auch bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Dezernat 54, Zimmer 415, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0211 475 4026) und Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingesehen werden.
Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter:
Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.03.02 -Lippe) zu erheben.
Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht. Zudem muss die Stellungnahme unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt sind nicht zulässig.
Stellungnahmen die bei den o.g. Auslegungsstellen eingereicht werden, werden an die Bezirksregierung Düsseldorf zur Bearbeitung abgegeben. Ausführungen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf nachzulesen.
Die erhobenen Einwendungen werden bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft.
Wesel, den 04.01.2022
Die Bürgermeisterin
gez. Ulrike Westkamp