Inhalt

Erörterungstermine zur Planfeststellung des Ruhehafens in Ossenberg

Publiziert am
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Mainz, den 14. Juni 2024
Planfeststellungsbehörde

Brucknerstraße 2, 55127 Mainz

Az. 3800R23-422.03-Rh/008

Planfeststellung für die Errichtung des Ruhehafens in Ossenberg

Bekanntmachung

I.

Die gemäß § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführende 

Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen, die zu o.g. Vorhaben eingegangen 

sind, findet statt

am Dienstag, den 09. Juli 2024 um 14.00 Uhr und

am Mittwoch, den 10. Juli 2024 um 10.00 Uhr

in der Stadthalle der Stadt Rheinberg

Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg

und zwar wie folgt:

1. Am Dienstag, den 09. Juli 2024, 14.00 Uhr:

  • Erörterung der Einwendungen der privaten Betroffenen 

2. Am Mittwoch, den 10. Juli 2024, 10.00 Uhr:

  • Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Verbände sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen

II.

1. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).

2. Die Behörden und anerkannten Vereinigungen i. S. von § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben oder sich zu dem Vorhaben geäußert haben, werden zu der Erörterung gesondert schriftlich geladen. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Darüber hinaus können sie Personen zu ihrer Unterstützung beiziehen. Auslagen, die Ihnen zur Wahrung des Termins entstehen, werden nicht erstattet. Beteiligte, die auf Grund von Hör- und/oder Sprachbehinderungen die Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen wünschen, werden um rechtzeitige Information vor dem Ter[1]min an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Mainz gebeten. Kommunikationshilfen werden kostenfrei bereitgestellt.

3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt und im Planfeststellungsbeschluss entschieden werden.

4. Die Erörterung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Der/Die weitere/n Erörterungstermin/e wird/werden gesondert bekannt gemacht.

5. Dieser Bekanntmachungstext ist auch im Internet unter der Adresse http://www.gdws.wsv.bund.de in der Rubrik „Service“ unter „Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht.

Im Auftrag

Medlin