Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Wesel vom 16.04.2025
Die Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung ist im Amtsblatt der Stadt Wesel unter https://abi.wesel.de abrufbar.
Einziehung von Teilstücken der öffentlichen Verkehrsflächen
“Stralsunder Straße“ sowie “Rheinbabenstraße“ in Wesel-Altstadt
Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung beschloss der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 10.12.2024, die folgenden öffentlichen Verkehrsteilflächen einzuziehen, weil sie keine Verkehrsbedeutung mehr besitzen:
Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche “Stralsunder Straße“ in Wesel-Altstadt (ca. 60 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wesel, Flur 41, Flurstück 639), siehe Lageplan 1,

sowie Teilstück der öffentlichen Verkehrsfläche “Rheinbabenstraße“ in Wesel-Altstadt (ca. 80 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wesel, Flur 39, Flurstück 186), siehe Lageplan 2.

Die Pläne, aus denen die genaue Lage und die Ausdehnung der genannten Verkehrsteilflächen hervorgeht, sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Sie sind gleichfalls abgedruckt und liegen darüber hinaus - wie unter Hinweis 3 angegeben - in einem größeren Maßstab zur Einsicht aus.
Die Absicht dieser Einziehung wurde am 28.12.2024 öffentlich bekanntgemacht. Gegen die Einziehungsabsicht sind keine Einwände erhoben worden.
Hiermit wird die Einziehung gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung verfügt und öffentlich bekanntgemacht. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe – die vorstehende Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben – Klage erhoben werden.
Hinweise:
- Die Einziehung wird mit Fristablauf oder Erschöpfung der Rechtsmittel bestandskräftig.
- Die Bekanntmachung der Einziehung der oben genannten Straßenteilstücke ist gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Die genaue Lage und die Ausdehnung der Verkehrsteilflächen ist aus den Plänen ersichtlich, die beim Team Bauleitplanung der Stadt Wesel, Rathausanbau, Zimmer 331, öffentlich ausliegen und dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden können.
Wesel, 07.04.2025
Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin
gezeichnet
Ulrike Westkamp
Kontakt
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