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Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Schwan-Südwest“) der Stadt Wesel im Ortsteil Wesel-Lackhausen

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Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Schwan-Südwest“) der Stadt Wesel im Ortsteil Wesel-Lackhausen für nachstehend abgebildeten Geltungsbereich:

Geltungsbereich 58.Änderung des FNP Bereich "Am Schwan-Südwest"

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 12.09.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Am Schwan-Südwest“) der Stadt Wesel.

  • Ziel der Planung ist die Darstellung einer Wohnbaufläche (W).

Der Beschluss des Rates, das Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesel einzuleiten, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 G des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr.394) ortsüblich bekannt gemacht

Mit dieser Bekanntmachung wird auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der genannten Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die Unterrichtung und Erörterung im Sinne der genannten Vorschrift findet ab sofort bis zum 23.05.2025 statt. 

Die Stadt Wesel nutzt bei Beteiligungen zur Bereitstellung von Unterlagen elektronische Informationsmöglichkeiten. Die Unterlagen zur Entwurfsplanung sind während der Auslegungsfrist im Internet unter www.wesel.de/buergerbeteiligung abrufbar. 

Die Entwurfsplanung liegt darüber hinaus im Rathausanbau der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, im Flur vor den Räumen 332 bis 334, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus. 

Die Pläne sowie die dazugehörigen Unterlagen werden auf Wunsch während der Dienststunden erläutert und fachliche Auskünfte erteilt. 

Telefonkontakte sind eingerichtet unter: 

Tel. 0281/203-2422 (Herr Knüfken)
Tel. 0281/203-2426 (Frau Kizilkaya)

Darüber hinaus können Gesprächstermine auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. 

Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden. Dies kann über ein Online-Formular, das über die Beteiligungsseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/buergerbeteiligung erreichbar ist, oder per Mail an bauleitplanung@wesel.de geschehen. 

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen auf anderem Weg, beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Wesel abzugeben. 

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die im Bauleitplanverfahren übermittelten Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Zusätzliche Informationen enthält die “Information zum Datenschutz in der Bauleitplanung“, die mitausliegt und zum Download zur Verfügung steht. 

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesel unter folgendem Link: www.wesel.de/datenschutz.

Wesel, den 07.04.2025                                                               Stadt Wesel 
                                                                                                        Die Bürgermeisterin
                                                                                                        gez.
                                                                                                        Ulrike Westkamp

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In der Zeit vom 16.04.2025 bis 23.05.2025 ausliegende Dateien

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 16.04.2025