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35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“) der Stadt Wesel

Publiziert am

Bekanntmachung der Stadt Wesel

35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Rhein-Lippe-Hafen – Süd“) der Stadt Wesel vom 12.12.2024 für folgenden Geltungsbereich:

                                  

Kartendarstellung des Geltungsbereichs der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: Rhein-Lippe-Hafen-Süd")

Gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht: 

Mit der Verfügung vom 21.11.2024, Az.: 35.02.01.01-27Wes-035-1838 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die vom Rat der Stadt Wesel am 17.09.2024 beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Bekanntmachungsanordnung

Die Erteilung der Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Hinweise:

1. Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung ist aus der Karte ersichtlich, die im Kopf dieser Bekanntmachung abgedruckt ist. Wesentlicher Inhalt ist die Darstellung von einem Sondergebiet Hafen (SO-Hafen).

2. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Der Plan einschließlich

  • Übersichtsplan
  • Geltungsbereich
  • Begründung Teil A – Städtebaulicher Teil
  • Begründung Teil B – Umweltbericht
  • Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) 2017: DeltaPort Nutzungs- und Strukturkonzept 2017. Stand: Mai 2017
  • Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS) Essen GmbH 2024: 35. FNP Änderung "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" – FFH-Vorprüfung – Zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein. Stand: Januar 2024
  • Tauw GmbH 2022: Ehem. Umschlagsterminal der BP AG am Rhein-Lippe-Hafen Wesel. Rückbau- und Sanierungskonzept. Stand: 09.08.2022
  • Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS) Essen GmbH 2024: 35. FNP-Änderung "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" – Artenschutzprüfung. Stand: Januar 2024
  • Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS) Essen GmbH 2024: FNP 35. Änderung "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" Hansestadt Wesel – Umweltverträglichkeitsstudie – Erläuterungsbericht. Stand: Januar 2024
  • Jessberger + Partner 1997: Orientierende Gefährdungsabschätzung für eine durch die VEBA OEL AG gepachtete sowie zwei im Eigentum der VEBA OEL AG befindliche Flächen im Hafen Wesel-Emmelsum. Projekt-Nr.: B 82041. Stand: 24.06.1997

und der Zusammenfassenden Erklärung wird ab sofort im Rathaus der Stadt Wesel, Fachbereich Stadtentwicklung, Team Bauleitplanung (derzeit Zimmer 332 bis 334), Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Plans und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

3. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln des Abwägungsvorgangs sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 

Unbeachtlich werden demnach        

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Wesel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eingaben sind zweckmäßigerweise zu richten an die Stadt Wesel, Fachbereich Stadtentwicklung, Team Bauleitplanung (derzeit Zimmer 332 bis 334), Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel. 

4.    Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen die vorstehende Änderung des Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Wesel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Wesel, den 12.12.2024                                         

Stadt Wesel
gez.
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin

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