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30. Satzung vom 11.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995

Publiziert am
Bekanntmachung der Stadt Wesel

30. Satzung vom 11.12.2024 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995

Aufgrund

des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444),

der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 155) und

des § 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG) vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2023 (GV. NRW. S. 443)

hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995 beschlossen:

§ 1


§ 4 Nr. 1 erhält folgende Neufassung: 

Die Entsorgungsgebühr für Restmüll beträgt jährlich für einen 

60 l-Behälter14-tägliche Entleerung      104,00 Euro
60 l-Behälterwöchentliche Entleerung      208,00 Euro
80 l-Behälter14-tägliche Entleerung      139,00 Euro
80 l-Behälterwöchentliche Entleerung      277,00 Euro
120 l-Behälter14-tägliche Entleerung      208,00 Euro
120 l-Behälterwöchentliche Entleerung      416,00 Euro
240 l-Behälter14-tägliche Entleerung      416,00 Euro
240 l-Behälterwöchentliche Entleerung      832,00 Euro
1.100 l-Behälter14-tägliche Entleerung    1.907,00 Euro
1.100 l-Behälterwöchentliche Entleerung    3.814,00 Euro
5.000 l-Behälterwöchentliche Entleerung  17.333,00 Euro
5.000 l-Behälter14-tägliche Entleerung    8.667,00 Euro
10.000 l-Behälterwöchentliche Entleerung  34.667,00 Euro
10.000 l-Behälter14-tägliche Entleerung  17.333,00 Euro

Die Entsorgungsgebühr für Bioabfälle beträgt jährlich für einen 

80 l-Behälter14-tägliche Entleerung        40,00 Euro
120 l-Behälter14-tägliche Entleerung        60,00 Euro
240 l-Behälter14-tägliche Entleerung      120,00 Euro

Die Entsorgungsgebühr für eine saisonale Laubtonne (01.10. bis 31.12.eines Jahres) beträgt für einen

240 l-Behälter14-tägliche Entleerung     20,00 Euro

bei dauerhaftem Verbleib auf dem Grundstück und

240 l-Behälter14-tägliche Entleerung     30,00 Euro

bei jährlicher An – und Abfahrt.

§ 4 Nr. 5a erhält folgende Neufassung:

Containergestellung je Monat

Für Entsorgungsleistungen mit anderen als den in § 4 Nr.1 genannten Gefäßen werden folgende Gebühren erhoben

a. Containergestellung je Monat: 

 

5 cbm Absetz- oder Abrollcontainer28,00 Euro / Monat
7 cbm Absetz- oder Abrollcontainer31,20 Euro / Monat
10 cbm Absetz- oder Abrollcontainer36,00 Euro / Monat
20 cbm Absetz- oder Abrollcontainer84,00 Euro / Monat
10 cbm Presscontainer268,00 Euro/Monat
14 cbm Presscontainer324,00 Euro/ Monat

 

Containergestellung Gebühr auf Abruf für folgende Abfallarten:

Grünschnitt: 

 

7 cbm250,00 Euro
10 cbm280,00 Euro
20 cbm330,00 Euro
40 cbm410,00 Euro

Sperrmüll: 

7 cbm250,00 Euro 
10 cbm300,00 Euro 
20 cbm390,00 Euro 
40 cbm580,00 Euro 

§ 4 Nr. 5 d erhält folgende Neufassung: 

d) Verbrennungsgebühren122,01 Euro
§ 2

S7 i) erhält folgende Neufassung:

i)  Gebühr für die Entsorgung von A 4 Holz gemäß § 16 d Abfallentsorgungssatzung:

pro 100 l3,00 Euro
pro cbm10,00 Euro
§ 3

§ 8 erhält folgende Neufassung: 

Gebühren für zusätzliche Leistungen

a)

Absetzkipper mit Fahrer

Abrollkipper mit Fahrer

Zubehör:

Anhänger

Container pro angefangene Woche:

62,30 Euro

62,30 Euro

 

10,00 Euro

12,00 Euro

b)

b1)

Hausmüllwagen mit Fahrer und Lader

Hausmüllwagen mit Fahrer

104,30 Euro

70,00 Euro

c)Kleines Hausmüllfahrzeug mit Fahrer47,30 Euro

d)

d1)

Sperrmüllfahrzeug, 3–Achser mit Fahrer und zwei Ladern

Sperrmüllfahrzeug, 3–Achser mit Fahrer und einem Lader

135,40 Euro

101,10 Euro

e)LKW Pritsche mit Ladebordwand und Fahrer34,00 Euro
f)Personaleinsatz34,30 Euro
g)

Gestellung von Müllgefäßen, Fahrtkosten pauschal

(Anlieferung und Abholung von Müllgefäßen)

34,00 Euro
h)

Kosten je Müllgefäß für einmalige Leerung: (incl.

Verbrennungsgebühren)

60 l

80 l

120 l

240 l

1.100 l

5.000 l

10.000 l

 

 

4,00 Euro

5,35 Euro

8,00 Euro

16,00 Euro

73,35 Euro

333,35 Euro

666,65 Euro

i.)

Umladekosten

Umladekosten Sperrmüll

21,55 Euro/t

24,40 Euro/t

j)Verbrennungsgebühren122,01 Euro/t
§ 4

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung/ortsrechtliche Bestimmung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung/Verordnung/Richtlinie nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung/ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wesel, den 11.12.2024
gezeichnet
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin