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Durch die Weseler Fußgängerzone ohne Mundschutz ab Mittwoch, 2. Juni 2021, wieder möglich

Fußgängerzone mit einem Brunnen im Vordergrund

Die Sonne scheint, die Infektionszahlen sinken. Seit Wochen hält im Kreis Wesel ein positiver Trend an. Viele Corona-Schutzmaßnahmen wurden bereits gelockert. Da seit mehreren Tagen die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel stabil unter 35 liegt, gelten ab Mittwoch, 2. Juni 2021, mit dem Maßnahmenpaket der Stufe 1 der Coronaschutzverordnung weitere Lockerungen, unter anderem dürfen Freibäder ohne einen Test besucht werden. Mit den Lockerungen wird auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Weseler Fußgängerzone aufgehoben. Innerhalb von Geschäften gilt diese jedoch weiterhin.

Seit November 2020 muss in der Weseler Fußgängerzone ein sogenannter „Mundschutz“ getragen werden.

Sollten sich die Infektionszahlen wieder deutlich verschlechtern, hält die Stadt Wesel sich vor, erneut die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Fußgängerzone anzuordnen.

Hier geht es zur "Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 02.11.2020"