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Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Wesel III und Wesel V

Für die Schiedsamtsbezirke Wesel III und Wesel V ist das Ehrenamt einer Schiedsperson zu besetzen. Die amtierende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wesel III kann allerdings wiedergewählt werden. Beginn der Amtszeit für den Schiedsamtsbezirk Wesel III ist im April 2021, für den Schiedsamtsbezirk Wesel V beginnt die Amtszeit im Oktober 2021.

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden - unter Aufsicht des Amtsgerichtes - in strafrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) sowie nachbarschaftlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Grenzstreitigkeiten) tätig. Sie entscheiden nicht wie ein Richter, sondern haben die Aufgabe zwischen den sich streitenden Parteien zu schlichten. 

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren; Wiederwahl ist möglich. Interessierte Bürger (w/m/d), die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sein. Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 

Schriftliche Bewerbungen sollten neben Angaben zur Person und Kontaktdaten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift) auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten und bis zum 01.04.2021 beim

Rechtsservice der Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel

eingereicht werden.

Der Schiedsamtsbezirk Wesel III umgrenzt folgendes Gebiet: Grav-Insel, Flürener Feld, Flüren, Flürener Heide, Blumenkamp.

Der Schiedsamtsbezirk Wesel V umgrenzt folgendes Gebiet: Büderich, Ginderich, Werrich, Perrich. 

 

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