Aufgrund der verbesserten Infektionslage im Kreis Wesel kann ab Freitag, 28. Mai 2021, das Strandbad Auesee wieder besucht werden.
Um den Infektionsschutz Rechnung zu tragen, gelten auf der Wiese die Regelungen der Coronaschutzverordnung analog zu Schwimm- und Spaßbädern.
Konkret bedeutet das, dass das Betreten der Liegewiese nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene mit entsprechendem Nachweis möglich ist. Der Zugang erfolgt über zwei Eingänge, einer im Bereich des Kreisverkehrs am großen Parkplatz, der andere im Durchgang am Umkleidegebäude. Des Weiteren wird die Anzahl der Besucher*innen auf 3.000 Personen begrenzt. Für die Besucher*innen stehen 400 Parkplätze (kostenpflichtig) zur Verfügung.
In den Sanitärgebäuden und den Warteschlangen gilt die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Das Grillen ist verboten. Die Kontaktbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung sind einzuhalten.
Die Spiel- und Sportanlagen wie das Beachvolleyballfeld, die Soccer-Arena, die Discgolfkörbe sowie der Spielplatz können ebenfalls wieder genutzt werden.
Auch das Baden im See ist wieder möglich. Von freitagnachmittags bis sonntags und in den Ferien sowie an den Feiertagen ist die DLRG-Wachstation besetzt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Schwimmen nur im abgegrenzten Badebereich gestattet ist.