Der Startschuss fällt. Nach intensiver Vorbereitung ist der Stadtgutschein Wesel ab Freitag, 6. November, vorerst ausschließlich in der Stadtinformation am Großen Markt erhältlich. Zu folgenden Zeiten ist der Gutscheinkauf möglich: montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr. Bürgermeisterin Ulrike Westkamp wird am morgigen Freitag um 10 Uhr vor Ort sein und einige Gutscheine an die frühe Kundschaft verkaufen.
Online wird der Gutschein unter www.stadtgutschein-wesel.de ebenfalls in Kürze verfügbar sein. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.
Von Beginn an können sich die Gutschein-Käufer auf ein breites Angebot an Waren und Dienstleistungen freuen. 65 Weseler Unternehmen sind entweder bereits offiziell Akzeptanstelle oder klären die letzten Details – weitere sind interessiert. Mit dabei sind Betriebe aus den unterschiedlichsten Branchen und verschiedenen Stadtteilen. So bereichern beispielsweise Mode- und Bekleidungsgeschäfte, Autohäuser, ein Tattoo Studio, eine Fahrschule, ein Supermarkt und Gastronomie-Betriebe gleichermaßen die Vielfalt des Gutscheins. Er ist eine gute Möglichkeit, die lokale Wirtschaft in dieser besonders herausfordernden Zeit zu unterstützen.
Dieses Ziel verfolgt auch die Stadt Wesel mit ihrem Zuschuss in Höhe von einer Million Euro zum Start. Bis zur vollen Ausschöpfung der Fördersumme, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember des Jahres, bezuschusst sie jeden gekauften Gutschein mit 20 Prozent des Gutscheinwerts. So zahlen Kunden, die einen Gutschein von 200 Euro erwerben für diesen lediglich 160 Euro. Bei vollständiger Ausschöpfung der Fördersumme gelangen so mindestens Gutscheine im Wert von fünf Millionen Euro in Umlauf und erhöhen die Kaufkraft vor Ort. Pro Person können bezuschusste Gutscheine maximal im Gesamtwert von 200 Euro erworben werden.
Folgendes ist zum Verkaufsstart zu beachten: Von den vier Verkaufsstellen in der Stadtinformation verfügen drei über ein EC-Lesegerät, die vierte ist eine Barkasse. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation werden die Kunden gebeten, nach Möglichkeit die EC-Kartenzahlung zu nutzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausgabe der Gutscheine nur an Personen ab 18 Jahre beziehungsweise Minderjährige in Begleitung der Erziehungsberechtigten möglich ist. Zur Nachvollziehbarkeit der Maximalsumme bezuschusster Gutscheine pro Person, muss für jede Person, die einen Gutschein erhalten möchte, ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht sind zu beachten.
Weitere Informationen, Neuigkeiten rund um den Stadtgutschein und einen Überblick der teilnehmenden Betriebe finden Interessierte unter www.stadtgutschein-wesel.de.