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Sport kann wieder stattfinden – auch am, im und auf dem Auesee

Das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere Lockerungen beschlossen. Dadurch sind ab sofort alle Weseler Sportstätten wieder geöffnet. „Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist wieder möglich, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. 
Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer bleiben bis auf weiteres untersagt. 
Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig“ (Quelle: Land NRW).
Auch der Auesee ist wieder für den Sportbetrieb frei zugänglich. Unter anderem können Surfer, Ruderer, Kanuten, Angler und Taucher wieder ihren Hobbies am, im und auf dem Auesee nachgehen.