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Bin ich vom Starkregen gefährdet und wie kann ich mich schützen?

Informationsveranstaltung GGS Am Quadenweg

Wann: Montag, 16. September 2024, 18 Uhr

Wo: Schepersweg 81, 46485 Wesel

Informationsveranstaltung Konrad-Duden-Gymnasium

Wann: Mittwoch, 18. September 2024, 18 Uhr

Wo: Barthel-Bruyn-Weg 54, 46483 Wesel

Anmeldung zu einer Informationsveranstaltung

Um besser planen zu können, bittet die Stadt Wesel um eine unverbindliche Anmeldung per Mail unter stadtteilplanung@wesel.de

Weltweit nehmen die Auswirkungen des Klimawandels merklich zu. Auch in Deutschland leiden Bürger*innen immer häufiger unter Hitze, Dürre, Stark- und Dauerregen und Hochwasser. Dabei sind die Auswirkungen kein Phänomen mehr, vielmehr treten die Klimafolgen regelmäßiger und vermehrt auf. 

Vor diesem Hintergrund hat das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Woche der Klimaanpassung vom 16. – 20. September 2024 ausgerufen. Ziel ist es, bundesweit einen Fokus auf den immer wichtigeren und wahrnehmbareren Themakomplex rund um die Klimafolgen zu legen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig das Stadtgebiet von Wesel von Starkregenfällen größeren Ausmaßes betroffen sein kann, die das Kanalnetz überfordern, steigt. Es gilt daher, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Adressaten solcher Schutz- und Anpassungsmaßnahmen sind unter anderem Eigentümer*innen von Immobilien sowie die Stadt Wesel und die Stadtwerke Wesel. 

Starkregenkarte

Die Starkregengefahrenkarte stellt für jedes Grundstück im Stadtgebiet genau dar, ob es aufgrund seiner Höhenlage bei extremen Starkregenereignissen von Überflutungen und damit von Schäden bedroht ist.

Die Starkregengefahrenkarte wurde von dem Unternehmen Gelsenwasser in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Beck erstellt. Bezahlt wurde sie von der Stadtwerke Wesel GmbH.

Die Karte ist im städtischen Geoportal unter der Rubrik „Klima“ veröffentlicht. Eine Themenseite auf der Internetseite der Stadt Wesel und den Stadtwerken Wesel  ergänzt die Karte durch Informationen über mögliche Vorsorgemaßnahmen und das richtige Verhalten von Hausbewohner*innen bei Sturzfluten, die Keller, Tiefgaragen und Erdgeschosse überfluten können.

Was Hauseigentümer*innen leisten können

Bei Starkregenereignissen sind die Eigentümer*innen von Häusern im Weseler Stadtgebiet nicht schutzlos ausgeliefert. Hier ist nicht damit zu rechnen, dass Sturzbäche Häuser wegreißen. Zu befürchten sind allerdings Wassermassen in Kellern oder Erdgeschossen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen lassen sich die Auswirkungen solcher Situationen in der Regel verringern oder sogar verhindern. Die Schutzmaßnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser, Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation sowie Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene. 

Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser

Eine Schutzmöglichkeit ist die Unterbindung von Zutrittswegen des Wassers auf das Grundstück durch beispielsweise Grundstückseinfassungen, Verwallungen oder Schwellen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, das Gefälle von Oberflächen von Gebäuden und Anlagen wegzulegen, es in diesem Fall aber nicht auf Nachbargrundstücke oder die Straße zu leiten. Ebenfalls wichtig ist die Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschachtoberkanten sowie wasserdichte Kellerfensterklappen. Auch eine geschickte Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche ist sinnvoll. Jede*r Bewohner*in kann außerdem dafür sorgen, nach Möglichkeit Mulden und Flächen zu schaffen, um die Ausbreitung des Niederschlagswassers gezielt zu verringern. Des Weiteren ist ein Verzicht oder Rückbau von wasserundurchlässigen Flächenbefestigungen sinnvoll. 

Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation 

Die Folgen von Starkregen können gemindert werden, indem auf Entwässerungseinrichtungen (z. B. Toilette, Dusche) in rückstaugefährdeten Untergeschossen möglichst verzichtet wird. Wichtig ist außerdem, dass alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gesichert sind. Die Rückstausicherung ist regelmäßig durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Jede*r Hauseigentümer*in sollte außerdem den Versicherungsschutz bei Schäden durch einen Abwasserrückstau überprüfen, also eine Elementarschadenversicherung abschließen. Zudem ist es wichtig, sich bei Fachbetrieben über eine Rückstausicherung für die Grundstücksentwässerung zu informieren, ggfs. nachzubessern und damit der Verpflichtung nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wesel nachzukommen („ Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat sie oder er in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Diese Pflicht zum Einbau einer Rückstausicherung gilt für alle Grundstücke, d. h. auch für solche Grundstücke, bei denen in der Vergangenheit noch keine Rückstausicherung eingebaut worden ist oder satzungsrechtlich hätte bereits eingebaut werden müssen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist.“).

Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene

Wenn eine Überflutung des Kellers dennoch nicht ausgeschlossen werden kann, können verschiedene Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, damit größere Schäden verhindert werden. Wichtig ist es, das Inventar nicht direkt auf dem Boden zu lagern, sondern beispielsweise auf Regalen. Auch Elektrogeräte sollten nicht auf dem Boden stehen, sondern auf einer Erhöhung. Grundsätzlich ist darauf zu achten, nichts Wertvolles in Räumen unterhalb der Rückstauebene zu lagern. Des Weiteren sollte der Heizöltank gegen Auftrieb gesichert und die Anschlüsse und Öffnungen sollten gegen Wassereintritt geschützt werden. Abwasserpumpen sollten stets einsatzbereit sein. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Notfallequipment zur Abdichtung von Türen, Kellertreppen und Lichtschächten. 

Grundsätzlich ist jede*r Hauseigentümer*in für seine/ihre Immobilie selbst verantwortlich und muss somit selbst dafür sorgen, dass das Haus gegen Starkregen geschützt ist.

Starkregenrisikokarte

Auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarte sind im Weiteren eine Risikokarte und eine Datenbank mit besonders gefährdeten Objekten erstellt worden. Solche Objekte sind zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen. In Planungsprozessen der Stadtwerke Wesel und der Stadt werden bei Maßnahmen die örtlichen Starkregenrisiken mitgedacht und berücksichtigt. Bei Straßenbaumaßnahmen wird daher bereits seit einigen Jahren in der Stadt Wesel verstärkt bei Neuplanungen und Neubaumaßnahmen von Straßen und Plätzen darauf geachtet, dass ein angepasstes Maßnahmenbündel zum Schutz unter anderem vor möglichen Starkregenereignissen umgesetzt wird.

Beispiele für Maßnahmen im Straßenbau zum Schutz vor Starkregenereignissen sind Mehrfachgullis - die ausreichende Dimensionierung des Kanals für einen weiteren Ablauf ist zu prüfen -, die Zuleitung über das Straßenprofil, die Zuleitung über Mulden oder Gräben, Bordabsenkungen, Schlitzborde sowie Retentionsbäume (Baumrigolen). Trotzdem ist bei allen Maßnahmen darauf zu achten, dass konkurrierende Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personengruppen in der Planung und in der Bauausführung ebenfalls berücksichtigt werden. Es muss jeweils im Detail geprüft werden.

Wegen der Topografie des Stadtgebietes ist nur an wenigen Stellen bei Starkregen mit größeren Aufstauhöhen zu rechnen. Anders als in bergigen Regionen konzentriert sich Regenwasser in Wesel nicht in engen Flutwegen, sondern verteilt sich auf die Fläche. 

Prüfung einer multifunktionalen Retentionsflächen Am Feldtor/Damaschkeweg

Derzeit wird ein Piko Park mit Fördermitteln aus dem Bundes-programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ Am Feldtor/Damaschkeweg geplant. Wegen der Gefällelage und des Versiegelungsgrads besteht in dem Bereich ein erhöhtes Risiko bei Starkregenereignissen. Vor diesem Hintergrund wird die Möglichkeit einer Errichtung des Parks als multifunktionale Retentionsfläche geprüft. Anschließend sollen die Anwohnenden in einem Beteiligungsprozess eingebunden werden, um die Fläche von rd. 250 qm mitzugestalten.

Bundesklimaanpassungsgesetz

Zum 1. Juli 2024 trat das Bundesklimaanpassungsgesetz in Kraft und verstärkt die Handlungsnotwenigkeit für Klimaanpassungsmaßnahmen. Spätestens ab 2025 müssen Kommunen und Träger öffentlicher Aufgaben fachübergreifend die Klimaanpassung in ihren Planungen berücksichtigen. Darüber hinaus sind Kommunen aufgefordert, nicht notwendig versiegelte Flächen möglichst zu entsiegeln. Denn jeder Tropfen Regenwasser, welcher auf eine versiegelte Fläche trifft, staut sich an dem für ihn niedrigsten erreichbaren Punkt und kann für Überschwemmungen sorgen. 

Zusätzliche Grünflächen sind in der Lage, Regenwasser bei Starkregenereignissen aufzunehmen, führen dieses langfristig dem Grundwasser zu und haben auf das Kleinklima einen hitzereduzierenden Effekt. Der Trend zu Steingärten verschärft das Problem, da es, selbst wenn Regenwasser durch die Steinschicht versickern kann, an einer wasseraufnehmenden Vegetationsdecke fehlt.

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