Informationsveranstaltung GGS Am Quadenweg
Wann: Montag, 16. September 2024, 18 Uhr
Wo: Schepersweg 81, 46485 Wesel
Informationsveranstaltung Konrad-Duden-Gymnasium
Wann: Mittwoch, 18. September 2024, 18 Uhr
Wo: Barthel-Bruyn-Weg 54, 46483 Wesel
Anmeldung zu einer Informationsveranstaltung
Um besser planen zu können, bittet die Stadt Wesel um eine unverbindliche Anmeldung per Mail unter stadtteilplanung@wesel.de
Weltweit nehmen die Auswirkungen des Klimawandels merklich zu. Auch in Deutschland leiden Bürger*innen immer häufiger unter Hitze, Dürre, Stark- und Dauerregen und Hochwasser. Dabei sind die Auswirkungen kein Phänomen mehr, vielmehr treten die Klimafolgen regelmäßiger und vermehrt auf.
Vor diesem Hintergrund hat das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Woche der Klimaanpassung vom 16. – 20. September 2024 ausgerufen. Ziel ist es, bundesweit einen Fokus auf den immer wichtigeren und wahrnehmbareren Themakomplex rund um die Klimafolgen zu legen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig das Stadtgebiet von Wesel von Starkregenfällen größeren Ausmaßes betroffen sein kann, die das Kanalnetz überfordern, steigt. Es gilt daher, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Adressaten solcher Schutz- und Anpassungsmaßnahmen sind unter anderem Eigentümer*innen von Immobilien sowie die Stadt Wesel und die Stadtwerke Wesel.
Die Starkregengefahrenkarte stellt für jedes Grundstück im Stadtgebiet genau dar, ob es aufgrund seiner Höhenlage bei extremen Starkregenereignissen von Überflutungen und damit von Schäden bedroht ist.
Die Starkregengefahrenkarte wurde von dem Unternehmen Gelsenwasser in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Beck erstellt. Bezahlt wurde sie von der Stadtwerke Wesel GmbH.
Die Karte ist im städtischen Geoportal unter der Rubrik „Klima“ veröffentlicht. Eine Themenseite auf der Internetseite der Stadt Wesel und den Stadtwerken Wesel ergänzt die Karte durch Informationen über mögliche Vorsorgemaßnahmen und das richtige Verhalten von Hausbewohner*innen bei Sturzfluten, die Keller, Tiefgaragen und Erdgeschosse überfluten können.
Was Hauseigentümer*innen leisten können
Bei Starkregenereignissen sind die Eigentümer*innen von Häusern im Weseler Stadtgebiet nicht schutzlos ausgeliefert. Hier ist nicht damit zu rechnen, dass Sturzbäche Häuser wegreißen. Zu befürchten sind allerdings Wassermassen in Kellern oder Erdgeschossen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen lassen sich die Auswirkungen solcher Situationen in der Regel verringern oder sogar verhindern. Die Schutzmaßnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser, Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation sowie Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene.
Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser
Eine Schutzmöglichkeit ist die Unterbindung von Zutrittswegen des Wassers auf das Grundstück durch beispielsweise Grundstückseinfassungen, Verwallungen oder Schwellen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, das Gefälle von Oberflächen von Gebäuden und Anlagen wegzulegen, es in diesem Fall aber nicht auf Nachbargrundstücke oder die Straße zu leiten. Ebenfalls wichtig ist die Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschachtoberkanten sowie wasserdichte Kellerfensterklappen. Auch eine geschickte Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche ist sinnvoll. Jede*r Bewohner*in kann außerdem dafür sorgen, nach Möglichkeit Mulden und Flächen zu schaffen, um die Ausbreitung des Niederschlagswassers gezielt zu verringern. Des Weiteren ist ein Verzicht oder Rückbau von wasserundurchlässigen Flächenbefestigungen sinnvoll.
Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation
Die Folgen von Starkregen können gemindert werden, indem auf Entwässerungseinrichtungen (z. B. Toilette, Dusche) in rückstaugefährdeten Untergeschossen möglichst verzichtet wird. Wichtig ist außerdem, dass alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gesichert sind. Die Rückstausicherung ist regelmäßig durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Jede*r Hauseigentümer*in sollte außerdem den Versicherungsschutz bei Schäden durch einen Abwasserrückstau überprüfen, also eine Elementarschadenversicherung abschließen. Zudem ist es wichtig, sich bei Fachbetrieben über eine Rückstausicherung für die Grundstücksentwässerung zu informieren, ggfs. nachzubessern und damit der Verpflichtung nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wesel nachzukommen („ Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat sie oder er in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Diese Pflicht zum Einbau einer Rückstausicherung gilt für alle Grundstücke, d. h. auch für solche Grundstücke, bei denen in der Vergangenheit noch keine Rückstausicherung eingebaut worden ist oder satzungsrechtlich hätte bereits eingebaut werden müssen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist.“).
Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene
Wenn eine Überflutung des Kellers dennoch nicht ausgeschlossen werden kann, können verschiedene Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, damit größere Schäden verhindert werden. Wichtig ist es, das Inventar nicht direkt auf dem Boden zu lagern, sondern beispielsweise auf Regalen. Auch Elektrogeräte sollten nicht auf dem Boden stehen, sondern auf einer Erhöhung. Grundsätzlich ist darauf zu achten, nichts Wertvolles in Räumen unterhalb der Rückstauebene zu lagern. Des Weiteren sollte der Heizöltank gegen Auftrieb gesichert und die Anschlüsse und Öffnungen sollten gegen Wassereintritt geschützt werden. Abwasserpumpen sollten stets einsatzbereit sein. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Notfallequipment zur Abdichtung von Türen, Kellertreppen und Lichtschächten.
Grundsätzlich ist jede*r Hauseigentümer*in für seine/ihre Immobilie selbst verantwortlich und muss somit selbst dafür sorgen, dass das Haus gegen Starkregen geschützt ist.
Starkregenrisikokarte
Prüfung einer multifunktionalen Retentionsflächen Am Feldtor/Damaschkeweg
Bundesklimaanpassungsgesetz
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Telefon: 02 81 / 2 03 24 57
E-Mail: christopher.kloss@wesel.de