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Wichtige Regelungen

Das Jugendschutzgesetz

Mit den rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dass ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglichen.

Die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf einen Blick

Hinweis: Die Erziehungsberechtigten müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

Paragraph Thema Kinder Jugendliche
unter 14 Jahre unter 16 Jahre unter 18 Jahre
§ 4 Aufenthalt in Gaststätten erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt bis 24 Uhr
Aufenthalt in Nachtbars nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
z.B. Disco
erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt bis 24 Uhr
Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe
z.B. Brauchtumspflege und künstliche Betätigung
erlaubt bis 22 Uhr erlaubt bis 24 Uhr erlaubt bis 24 Uhr
§ 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen
Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit
nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 7 Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 9 Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke
z.B. Bier und Wein
nicht erlaubt nicht erlaubt erlaubt
§ 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 11 Kinobesuche
Kinder unter 6 Jahren nur mit erziehungsbeauftragter Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe (ab 6/12/16 Jahren) gebunden! Ausnahme Filme ab 12 Jahren: Anwensenheit ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.
erlaubt bis 22 Uhr erlaubt bis 24 Uhr erlaubt bis 24 Uhr
§ 12 Abgabe von Filmen oder Spielen
Nur entsprechend der Freigabekennzeichen
erlaubt erlaubt erlaubt
§ 13 Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten
Nur entsprechend der Freigabekennzeichen und ohne Gewinnmöglichkeit
erlaubt erlaubt erlaubt

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