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Bauvoranfrage

Oftmals empfiehlt es sich, bestimmte Fragen zum Bauvorhaben vor Einreichen eines Bauantrages zu klären.

Dies geschieht, indem man einen sogenannten Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW beantragt.

Häufig wird von dieser Vorprüfung Gebrauch gemacht, bevor ein Grundstück erworben wird, weil es dem Bauwilligen zunächst auf die Klärung ankommt, ob überhaupt gebaut werden kann oder ob bestimmte Bauabsichten realisiert werden können. Aus diesem Grunde muss die Bauvoranfrage eine genaue Fragestellung enthalten.

Der Bauvorbescheid stellt für den Bauherrn eine verbindliche Erklärung der Behörde dar, an die sie im Baugenehmigungsverfahren gebunden ist. Sie hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, die danach auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden kann.

Hinweis: Eine Baufreigabe enthält der Vorbescheid noch nicht.

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